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Altstadtverein Fürth �

46 – 12/13

Abb. 5: Teil der Befestigungsanlagen Gustav Adolfs um Fürth 1632 � Repro Werner

Die andere Beobachtung

Das Alter dieser Information hat zunächst nichts damit zu tun, ob sie richtig ist oder falsch, besonders dann, wenn weitere Zeitzeugen davon nichts wissen und eine ganz andere Interpretation im Auge haben. Gedacht ist hier an den schwedischen Reichskanzler Graf Oxenstjerna, der über den Aufenthalt in Fürth am 23. August 1632 (= 2.9.1632) in der Übersetzung von W. Denk folgendes nach Schweden zu berichten hatte: „Aber nachdem er (der Feind) sich nirgends sehen ließ, sondern sich im Lager hinter den Schanzen hielt, wurden Seine Majestät daraufhin genötigt, einen kleinen Flecken namens Fürtt zu nehmen, mit einer kleinen Befestigung, dort wo Regnitz und Pegnitz zusammenkommen und wo zwei Bücken sind, daraus Seine Majestät den Feind 2 Tage vorher verjagt hatte“. Diese

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Darstellung Oxenstjernas ist auf einer zeitgleichen Grafik eines unbekannten Künstlers bildlich festgehalten (Abb. 5). Danach befand sich auf der Aueninsel der Rednitz (das ist heute der Bereich von Polizeipräsidium, Schlachthof/ Kulturforum und Förstermühle) zwischen zwei Brücken eine eingetragene Signatur, die auf der gleichen Karte quadratische Verschanzungen oder Redouten zwischen den Stellungen darstellen soll. Diese Skizze des Aufmarsches um die Alte Veste trägt den Titel: „Castra Svecica Furti Posita. Fridlandium Ducem In Monte, Veteri Dicto, Oppucnantia. Kay. Läger auff dem Altenberg bey Fürdt” und befindet sich im Kupferstichkabinett des Germanischen Nationalmuseums mit der Signatur HB 581 Kapsel 1343. Graf Oxenstjerna konnte hier an dem besagten Tag keine zerstörte Kapelle erkennen! Was

auch immer an Relikten vorhanden war, das wurde zur Verschanzung genutzt und als „Befestigung“ bezeichnet. Ob das in einem Glaubenskrieg auch bei einer zerstörten Kapelle möglich gewesen wäre, entzieht sich unserer Kenntnis, es sei denn die heilige Stätte konnte tatsächlich als solche nicht mehr erkannt werden. Das heißt, es hat innerhalb der Umwallung auch keine zerstörten Grabsteine oder -kreuze gegeben, die die Anlage als ehemaligen Friedhof zu erkennen gegeben hätten. Hier muss die Frage nach dem genauen Standort der Boenerschen Mauerreste noch einmal aufgegriffen werden (siehe ALTSTADTbläddla Nr. 43, 2009/10, S. 22 f.), denn durch die verschiedenen Eintragungen der unterschiedlichen Kartenskizzen bleibt natürlich viel Raum für Spekulationen. Unzweifelhaft ist aber, dass der Standort des heutigen Kapellendenkmals oder der daneben entdeckten unterirdischen Struktur zu dem nördlichen Ausläufer der gleichen Aueninsel zu rechnen ist. Ob damit dieselben angesprochenen Überreste gemeint waren, kann zur Zeit nicht endgültig gesagt werden, zumal Pfarrer Lochner seine „Kapellenreste“ 1679 sehr dicht an der Straße lokalisiert hat. Sie wären nach der Graphik (Abb. 5) also eher in der Mitte oder im südlichen Drittel der Aueninsel anzunehmen und nicht an ihrer nördlichen Spitze. Vielleicht sind sie damit für immer verloren. Wichtig

bleibt die Feststellung, dass alle Relikte – wie auch immer bezeichnet – in direktem Zusammenhang mit der beschriebenen Aueninsel und dicht an der Straße nach Frankfurt gesehen werden müssen.

Die zu klärende Problematik

Nun ist immer noch nicht geklärt wie Johannes Müllner etwa 1597 oder davor die Überreste im Wiesengrund als „Kapelle“ bezeichnen konnte, denn auch er sah dort nur eine Ruine oder wörtlich ausgedrückt „ein altes Gemäuer von einer Kapell“. Das heißt, er sah keine Kapelle, sondern nur Mauerreste, die er dafür hielt oder allgemein dafür gehalten wurden. Die bisher durchgeführten geophysikalischen Untersuchungen erlauben keine Aussage darüber, dass im Bereich der untersuchten Fläche neben dem Denkmal ein abgegangenes Gotteshaus mit dem zeitlich dazugehörenden Bestattungsplatz im Boden steckt. Die Verhältnisse zwischen Polizeipräsidium, Kulturforum und der Straße lassen sich zur Zeit nicht erforschen. Spätestens beim Bau des Schlachthofes hätte man dann aber unweigerlich auf Menschenknochen im Aushub stoßen müssen bei der Existenz eines alten Friedhofes in diesem Bereich. Wenn sich also Müllners Nachricht nicht nur aufs Hörensagen bezogen hat, will der Nürnberger Syndicus und spätere Ratsschreiber in der