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gedacht werden muss. Zur
Unterstreichung dieser Rekonstruktion des ehemaligen Flussverlaufes kann darauf hingewiesen werden,
dass Anfang August 1999
beim Bau eines Sammelbeckens für Brauchwasser an
der westlichen Talrandseite
vom Tiefbauamt verschiedene Schwemmhölzer in
über 3 Metern Tiefe mit den
Gauß-Krüger-Koordinaten
R 4426375; H 5483740 entdeckt worden waren. Die
Stelle könnte mit dem ehemaligen Flusslauf an der
westlichen Talrandseite in
direkten Zusammenhang
stehen, dass eine 14C-Datierung der Hölzer, wenn sie
noch vorhanden sind, einen zeitlichen Ansatz bietet, wann der Flusslauf offen und die vermeintliche
Mühle in Betrieb war. Allgemein kann festgehalten
werden, dass der Verlandungsprozess dieses Altarms bereits vor der kartographischen Revisionsdarstellungen von 1583 im
Pfinzing-Atlas abgeschlossen und nicht mehr sichtbar
war. Die Verwendung des
Plurals unter den Mühlen
in der Zubehörformel der
Urkunde Heinrichs II. vom
1. Nov. 1007 könnte darauf
hindeuten, dass an beiden
Flussläufen (Rednitz und
Pegnitz) Mühlwerke betrieben worden sind. Nach
Gottlieb Wunschel wird
im ersten Band der Rechtsprechung des Kaiserlichen Landgerichts Nürnberg von 1394 nur noch von
„der Mühl zu Fürth“ (später
„Wolfgruber Mühle“) gesprochen, dass eine Rednitzmühle zu diesem Zeitpunkt anscheinend nicht
mehr existiert hat. Die Ge-
Abb. 2 Rekonstruktionsversuch des ehemaligen Altarmverlaufes der Rednitz 35