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Altstadtverein Fürth �

Fronmüller hatte sich damals in aller Kürze mit der Frühgeschichte seiner Heimatstadt auseinander gesetzt aber seine Chronik wird hier wie eine Art „Bibel“ behandelt, in der alles gesagt zu sein scheint. Er hatte wohl aufgrund der mangelnden Quellenlage erkennen müssen, dass in Fürth die erste Ansiedlung nicht vor das karolingische Königtum datiert werden kann aber die aus dem Nürnberger Egidienkloster übernommene Legende von Karls Kapellengründung und Johann Alexander Boeners Übertragung auf den Fürther Wiesengrund von 1705, der eine Fehlinterpretation aus Merians Topographia Franconiae voraus ging, waren bereits Bestandteil der jungen Fürther Geschichtsforschung. Also präsentierte er Fürth als eine fränkische „Villa regia“, wobei er seine Literatur so auslegte, dass der letzte Karolinger, König Ludwig das Kind, die Urkunden von 907 auf seinem Königshof in Fürth an der Rednitz ausgestellt habe. Zur Untermauerung seiner Behauptung benutzte er zunächst einmal die heute als unlauter verpönte Vorgehensweise, dass er seine Quellen in einer Weise abgekürzt zitiert hat wie sie zu seiner Zeit in Fürth niemand entschlüsseln bzw. überprüfen konnte. Damit stand er nur als belesener Gelehrter da, zu dem man als Laie ehrfürchtig aufschauen konnte. Über die Korrektheit oder empirischen Erforschung der Königshoffrage wird dagegen nichts ausge36

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sagt. Um Fronmüller hier aber nicht von vornherein eine abgehobene wissenschaftliche Arroganz zu unterstellen, muss fairer Weise dazu gesagt werden, dass dies wohl damals in Gelehrtenkreisen üblich war bevor man eine standardisierte Zitierweise eingeführt hat. Da heute die Überprüfung der Zitate per Internet etwas einfacher vonstatten geht, können Fronmüllers Quellen dennoch nicht unkommentiert im Raum stehen bleiben, denn auch er war ja auf die bis dahin verbreiteten Informationen angewiesen. Die älteste Angabe, auf die er sich beruft, stammt aus dem 2. Band der „Commentarii de rebus Franciae orientalis et episcopatus Wirceburgensis“ 1729 von Johann Georg von Eckhart (Eccardus), wo auf Seite 817 im damals üblichen Gelehrtenlatein zu lesen ist: „CXXVII. Anno 907, Ludovicus ex Baioaria, ubi hiemasse videtur in Franciam Orientalem invit. In Traditionibus enim Fuldensibus diploma eius refertur, Furtae, non procul a Norimberga, datum ...“. In seiner Anmerkung entsteht der Eindruck Fronmüller habe die Ansicht Johann Georg von Eckharts direkt übernommen. Der hatte den Ausstellungsort der Urkunden Ludwigs von 907 „in loco Furt dicto“ eindeutig dem „Furt nicht fern von Nürnberg“ zugeschrieben, wobei genau genommen gleich zwei Furt-Orte in Betracht kommen können wie im letzten Altstadt-

bläddla zu lesen war (Altstadtbläddla Nr. 46, 2012/13, Seite 42). Und hier liegt auch das Hauptproblem, denn aus den Ausführungen von Eckharts geht nicht hervor, ob das von Johann Alexander Boener 1705 favorisierte Fürth an der Rednitz oder aber das jenseits von Nürnberg liegende Altenfurt im Sinne Sigismund Meisterlins von 1488 und anderer Nürnberger Chronisten gemeint war. Wir wissen heute, dass neben Fürth ein ganze Reihe anderer Furt-Orte für die Ausstellung der Urkunden Ludwigs in Frage kommen und die Sachlage eben nicht so eindeutig ist. Es lässt sich genau so wenig sagen, ob Johann Georg von Eckhart die Arbeit Boeners überhaupt gekannt hat, da er an keiner Stelle zitiert wird. Daher wird man wohl annehmen dürfen, dass viel mehr das vermeintlich karolingische Altenfurt gemeint gewesen sein muss wie es in der damaligen Standartliteratur, dem Meisterlin und Hartmann Schedels Weltchronik, entsprechend nachzulesen war. Erst der Blick in den Index bzw. das Register hätte Fronmüller verraten können, dass „Eccardus“ seinen Ort „non procul a Norimberga“ (=Altenfurt?) als „villa regia“ verstanden hat, da dies als Ergänzung zum Stichwort „Furta“ vermerkt ist. Das Stichwort „villa regia“ ist umgekehrt nicht zu finden sondern unter „Palatia Regum et Imperatorum“ wird neben anderen Orten auch auf „Furta 817 sq.“ verwiesen – die oben zitierte Stel-

le. Das geht aber aus Fronmüllers Anmerkung so nicht hervor. Darüber hinaus lässt sich der ins Deutsche übertragene Satz „Fürth gehörte schon zur Zeit der Carolinger in die Zahl der kaiserlichen Pfalzen“ auf der angegebenen Seite bei „Eccardus“ nicht wiederfinden. Dadurch wird deutlich, dass sich Fronmüller bei der Erforschung der Königshoffrage doch erheblich verzettelt hat, denn dieses Zitat stammt nicht aus den „Commentarii ...“ des „Eccardus“, sondern findet sich wörtlich auf Seite 15 der von Christoph Jakob von Zwierlein verfassten Streitschrift „HistorischDiplomatische Abhandlung ... über den Marktflecken Fürth“ 1771, die Fronmüller erst danach als Quelle angibt. Dort wird zwar auch auf Johann Georg von Eckhart hingewiesen aber erst die weitere Belegstelle aus einer anonymen Abhandlung „Von Denen Palatiis Regiis ...“, Cöln 1766, Seite 55 – 64 geht direkt auf Fürth an der Rednitz als den angesprochenen Standort ein. Ein Beleg, der allerdings von Fronmüller übersehen, jedenfalls nicht erwähnt wird, wobei sich diese Ausführungen auch auf die Ludwigsurkunde bei Johann Georg von Eckhart berufen. Aus dieser Zusammenstellung kann wiederum vermutet werden, dass Fronmüller seinen „Eccardus“ gar nicht selbst in der Hand gehabt sondern nur als wichtiges, sehr altes Gelehrtenzitat übernommen hat. Viel-