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Altstadtverein Fürth �

Fortsetzung von Seite 37

reste „demolieren“ dürfen. Und man hätte wissen müssen, wo innerhalb der Ruine zu graben gewesen wäre. Die Bergung dieser mindestens 1,90-2,00 m langen Grabplatte hätte eine Grube von ca. zwei Quadratmetern unbestimmter Tiefe erforderlich gemacht, was in der Erzählung nicht hätte unerwähnt bleiben können, wenn Gebhardt selbst dabei gewesen wäre. Die Position des Rundbogenfensters in der Ruine lässt erkennen, dass der Laufhorizont zur Zeit der Bildentstehung bei Boener weit über dem ursprünglichen Bodenniveau gelegen haben muss (Abb.  6), denn nur dort wäre eine alte Grabplatte zu finden gewesen. Die überdeckenden Schwemmsandlagen hatten bereits eine beachtliche Mächtigkeit bis zur Fenstersohle erreicht. Der Fund 1788 kann dort also nur möglich gewesen sein, wenn das Grab nicht allzu lange vorher angelegt worden wäre. Wie der anscheinend wiederverwendete Grabstein auf das Grab eines Selbstmörders gelangen konnte bleibt dabei völlig unklar. Dieser Grabstein sagt bei einer Zweitverwendung nichts über den ursprünglichen Bestattungsplatz des Pfarrers aus. Dagegen hätte man in der Heiliggrabkapelle tatsächlich Gräber von Fürther Persönlichkeiten entdecken können, da man auf den bekannten Abbildungen erkennen kann, dass sie mehrfach umgebaut worden war und Ende des 18. Jahrhunderts obendrein geplant war, sie zur katholischen Pfarrkir38

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che umzugestalten, was auch die eigentliche Herkunft des Grabsteins aus einer früheren Zeit erklären könnte. Über den Zustand der Heiliggrabkapelle zum Ende des 18. Jahrhunderts ist nichts bekannt. Pfarrer Fronmüller hatte sich gegen den Umbau energisch gewehrt und veranlasst, dass die Kapelle klammheimlich abgetragen wurde, was sogar die Empörung des Bayerischen Königs hervorgerufen hat. Aufgrund der Darstellung Gebhardts ist aber ein Begräbnisrecht an der Ruine im Wiesengrund abgeleitet worden (Christian Millack) und man erkennt, dass diese Behauptung auf sehr dünnem Eis vorgetragen wurde. Der notdürftig entzifferte Grabstein eines Fürther Pfarrers galt damals wohl als Sensation, wodurch die Interpretation als Kapellenruine in der Wiese zusätzlich gestärkt worden war. 1789 bis 1855

Nach der so überlieferten „Demolierung“ hat sich in Bezug auf die Eintragung des Standortes nichts mehr verändert. Zum letzten Mal erscheint die „Martins Kapell“ auf dem „Grundriß des Hofmarkt Fürth“ von Elias Oehme und Ludwig Stahl 1789 an der bekannten Stelle (Altstadtbläddla Nr. 44, 2010/11, S. 38) und verschwindet dann von den Plänen der Stadt – erstmals 1819 auf dem Plan von Hoefer/Dreykorn. Es ist wohl davon auszugehen, dass die Stelle im Wiesengrund zwischenzeitlich vollständig eingeebnet worden war, um Platz zu schaf-

fen für die bessere Nutzung der Wiese. Auf dem undatierten zweiten Beizettel zum Bericht Gebhardts ist zu lesen, dass die „Martins Kappelle“ „aus Unwißenheit um etwas mehr Land zu der daran stoßenden Pfarr Wiese zu erlangen, demolirt wurde.“ Nach einem anderen Bericht vom 14. Februar 1802 waren aber im frühen 19. Jahrhundert noch Reste zu sehen (W. Deinhardt). Da 1812 auch die Heiliggrabkapelle auf dem Kirchenplatz abgetragen worden war, ist es möglicherweise zu Verwechslungen gekommen, die beide „Kapellen“ nicht mehr voneinander unterscheiden konnten. Einmal betrifft das die Lokalisierung der Gruft vom Fürther Pfarrer Ulricus Centgräf durch den Vater des Kaufmanns Konrad Gebhardt 1823, die der Chronist Fronmüller kritikfrei übernommen hat, zum anderen den Verkauf der Glocke vom Türmchen der Heiliggrabkapelle durch den Kaufmann Johann Martin Meyer 1843 (Altstadtbläddla Nr. 44, 2010/11, S. 36 f.). In beiden Fällen ist von der Martinskapelle die Rede, einmal wurde sie aber mit der Ruine im Wiesengrund, das andere Mal mit der Heiliggrabkapelle auf dem Kirchenplatz verwechselt. Oder war letztendlich die Heiliggrabkapelle die eigentliche Martinskapelle, die nach der Strukturreform im 14. Jahrhundert ihr altes Patrozinium verloren und das Nebenpatrozinium der ehemaligen Tochterkirche St. Lorenz in Nürnberg angenommen hatte, in Fürth

aber unter dem alten Patrozinium bekannt blieb ungeachtet der späteren These Lochners, dass St. Martin eigentlich im Wiesengrund stehen müsste? Diese Überlegung wird unterstützt von der benutzten Formulierung aus einem Ablassbrief vom 22. April 1362 „capella annexa“ für St. Martin (angegliederte Kapelle zur Pfarrkirche St. Michael), weil die Heiliggrabkapelle in Bezug auf St. Michael ebenfalls eine „capella annexa“ gewesen sein muss. St. Michael war zu diesem Zeitpunkt auf jeden Fall eine Pfarrkirche. Die Überlieferungsgeschichte erzählt uns eindeutig, dass es aufgrund von fehlerhaften Interpretationen mit mangelhaften Belegen und verschiedenen Missverständnissen zur Festlegung des Kapellenstandortes an der heutigen Stelle in der Wiese gekommen ist. Offensichtlich hat man der eigenen Ausgrabung und den bekannten undurchsichtigen Belegen mehr Glauben geschenkt als dem Ingenieur Albrecht aus Nürnberg mit seinen Eintragungen über die wasserrechtlichen Verhältnisse am Fluss. Seine Kartierung war den Fürthern ohnehin ein Dorn im Auge sonst wäre die nachfolgende Kopie (Abb.  4) nicht mit den entsprechenden Korrekturen versehen worden (H.O. Schmitz). Man war einer nicht ausreichend erforschten Behauptung zur frühen Kirchengeschichte auf den Leim gegangen, was den Historischen Verein Mittelfranken veranlasst hat über