Flurdenkmale

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Sühnekreuz am Kieselbühl
Abgegangenes Flurdenkmal (Martersäule) an der heutigen Königstraße im Jahre 1704 (etwas rechts von der Bildmitte)

Flurdenkmale sind Denkmäler, die sich außerhalb geschlossener Ortschaften befinden (auf der Flur). Unter Flur versteht man in der Regel offenes Kulturland (im engeren, hier nicht anzuwendenden Sinne: unbewaldet). In Fürth finden oder fanden sich in erster Linie Martern, Steinkreuze (Sühnekreuze), Grenzsteine und Kreuzsteine, also steinere Wahrzeichen in Pfeiler-, Säulen und Kreuzform. Allgemein werden Flurkreuze, Kleinkapellen, Bildstöcke, Grenzsteine oder auch Dolmen oder prähistorische Grab- oder Befestigungsanlagen dazugezählt. Manche Flurdenkmale - sofern nicht beseitigt - sind heute von der Siedlungsentwicklung eingeholt worden und befinden sich so in der geschlossenen Bebauung.

Steinkreuze

(siehe auch Hauptartikel Sühnekreuze)

Martersäulen (Martern)

Grenzsteine

Gedenksteine

Literatur

  • Helmut Mahr: Das Poppenreuther Steinkreuz - ein angeblicher Hinrichtungsplatz für 13 Bauern. In: Fürther Heimatblätter, 1963/5, S.105 - 109
  • Karl Röttel: Grenzen und Grenzsteine des Fürther Stadtwaldes, Eichstätt 2000.
  • Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z. Ein Geschichtslexikon. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 122-125
  • Franz Zettler: Die Flurdenkmale des Stadt- und Landkreises Fürth. In: Das Steinkreuz, Jg. 16, 1960, Heft 1/2.