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SCHINDELGASSE - DENKMALSCHUTZSKANDAL IM ALTSTADTVIERTEL ST. MICHAEL Die Schindelgasse, dem Fürther Bürger sicher gut bekannt als eine der letzten uns nach der ..Sanierung” der vergangenen Jahre verbliebenen Altstadtgassen, wurde Ende März dieses Jahres durch die Asphaltierung des bis dahin für sie charakte­ ristischen Sandsteinpflasters dem Fürther Einheitsgrau ange­ paßt. Daß diese Gasse, und damit auch ihr Bodenbelag, unter Denkmalschutz steht, war den dafür verantwortlichen Herren im Tiefbauamt entweder nicht bekannt oder man setzte sich einfach darüber hinweg. Die Bürgervereinigung Altstadtviertel St. Michael protestierte daraufhin in zwei offenen Briefen - Adressat: Tiefbauamt gegen diese offensichtliche Vergewaltigung des idyllischen Gäßchens, ohne jedoch, trotz einer nach weiteren sechs Wochen verschickten Bitte um Antwort, auch nur ein Ster­ benswörtchen seitens des Amtes zu erfahren. Auch der teil­ weise Abdruck unserer Briefe in den „Fürther Nachrichten" erbrachte nicht die gewünschte Resonanz, immerhin ließ sich diesem Artikel eine Stellungnahme von Stadtbaurat Schnei­ der entnehmen, in der er wissen ließ, daß die Asphaltierung aus „Sicherheitsgründen" wegen des „desolaten” Zustands des Pflasters vorgenommen wurde und eine Ncupflasterung nur unter „erheblichen Kosten" vorgenornmen hätte werden können. Nun fragt man sich, welche Bedeutung hat denn die Schindel­ gasse, daß man sich der „Sicherheitsgründe" so plötzlich be­ wußt wird, und man findet ganz schnell die Antwort, daß da offensichtlich ein Schleichweg unter der Hand sanktioniert wurde, den immer mehr Kraftfahrer benutzen, seitdem die

Altstadtviertel St. Michael Bürgervereinigung Fürth e.V. Postfach 10 - Waaggasse 2 8510 Fürth/Bayem Telefon 77 67 39 Sparkasse Fürth 162008

Beitrittserklärung Ich erkläre meinen Beitritt zur Bürgervereinigung Altstadtviertel St. Michael Fürth e.V. Name

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G eboren_______________

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Der Mindestbeitrag beträgt jährlich DM 12,-

Schindelgasse: vorher

nachher

Durchfahrt Königsplatz - BrandenburgerStr. für den Verkehr in Richtung Hirschenstr. gesperrt wurde. Es drängt sich der Verdacht auf. die Stadt wolle hier den Teufel durch den Beelzebub austreiben, indem sie nämlich die mit Recht ge­ führten Beschwerden der Anlieger über die vermehrte Lärm­ belästigung durch die Asphaltierung des denkmalgeschütz­ ten Sandsteinpflasters zu unterlaufen versucht. Es wäre sicher ratsamer, hier einmal Nägel mit Köpfen zu machen

und das Grundübel zu beseitigen, sprich: die unmögliche Schaltung der Ampelanlage an der Rathauskreuzung. Verwunderlich zumindest ist auch die großzügige Art, in der sich die Stadt über die Bestimmungen des Bayerischen Denk­ malschutzgesetzes und darüber hinaus über ihre eigene Bau­ gestaltungsverordnung hinweggesetzt hat. Die gesamte Schindelgasse, somit auch der Pflasterbelag, steht unter Ensembleschutz, d.h. jede Veränderung, die in oder an ihr 3