durchgeführt wird, muß in Einklang mit denkmalpflegerischen Grundsätzen geschehen. Schlecht vorstellbar, daß ein Haus besitzer in der Schindelgasse, der seinen Fassadensockcl unter Berufung auf einen „desolaten Zustand” über die vor geschriebene Höhe hinaufziehen will, in den Augen des Stadt bauamtes. das ja die unterste Denkmalschutzbehörde dar stellt, Gnade fände. Aber Auflagen, die dem Bürger gemacht werden, scheinen in diesem Fall für die Stadt selbst keine Gültigkeit zu besitzen, cs sei denn, das Tiefbauamt hätte keine Ahnung, was denn in Fürth alles denkmalgeschützt ist. Dazu ein Tip: zweimal im Monat findet sich im Gebäude des Baureferats ein Gremium zusammen, das hinsichtlich der Denkmalpflege jedem mit Rat zur Seite steht, sicherlich auch dem Tiefbauamt. Vollends zur Komödie mit traurigem Ausgang wurde die ganze Sache, als man am 4.4.77 einem Artikel der „Fürther Nachrichten" entnehmen konnte, daß von Seiten der Stadt die Entscheidung getroffen wurde, das Kopfsteinpflaster auf der „Fürther Freiheit” nicht herauszureißen. Was man einer seits der „Fürther Freiheit” zugesteht, die in ihrem jetzigen Zustand ganz gewiß nicht den Namen „historisch” verdient, und deren trauriges Aussehen auch durch Kopfsteinpflastcr wohl nicht mehr gerettet werden kann, muß ebenso für die Schindelgasse gelten, ein idyllisches Gäßchen, dem mit seinem Sandsteinpflaster ein durchaus notwendiges Stück seiner Gesamtwirkung genommen wurde. Daß das dermaßen zugeschüttete Sandsteinpflaster (im Gegensatz zum Granit kopfsteinpflaster) eine echte Rarität ist, macht die Sache nur noch schlimmer. Hier wurde Wertvolles unüberlegt zerstört, Bauarbeiten im Altstadtgebiet können nicht einfach darauflos unternommen werden, sondern erfordern Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde. Das Geld, das durch diese dumme Maßnahme zum Fenster hinaus geworfen wurde (noch dazu bei der so oft beschworenen „angespannten Finanzlage" der Stadt) kann sicher in nützlichererWeise ein
Grüner Baum
gesetzt werden, so sind z.B. die städtischen Anwesen in der Schindelgasse in einem derart schlechten Zustand, daß hier eine Finanzspritze der Stadt, sei es zur Renovierung oder zum Abbruch, wohl angebrachter gewesen wäre. „Wer widerrechtlich Bau- oder Bodendenkmäler... vorsätzlich oder grob fahrlässig zerstört oder beschädigt", ist nach Art. 15 (4) des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes „zur Wiedergutmachung des von ihm angcrichtctcn Schadens bis zu dessen vollen Umfang verpflichtet.” Die Bürgervereinigung fordert in diesem Zusammenhang die Stadt auf: - die Teerdecke in der Schindelgasse wieder aufzubrechen und das alte Sandsteinpflaster zu reinigen. Wenn dies, wie zu vermuten ist, nicht mehr möglich ist, das vorherige Pflaster durch ein neues, dem Stil der Gasse entsprechendes Granitkopfsteinpflaster zu ersetzen, und zur Vermeidung ungebührlicher Belästigung der Anlieger - die Schindelgasse für den Durchgangsverkehr zu sperren, was natürlich eine - techn. durchaus mögliche - Lösung des schon lange anstehenden Ampelproblems an der Rathauskreuzung voraussetzt. Wir glauben, hier im Sinne aller Fürther Bürger zu handeln, denen die historisch gewachsene Altstadt zumindest ein wenig am Herzen liegt. Wir werden uns auch in Zukunft allen „Gestaltungs"-Vorhaben dieser Art mit allen uns zur Ver fügung stehenden Mitteln widersetzen. Impressum: „Altstadt-Bläddla» Herausgeber und verantwortlich: Bürgervereinigung Altstadtviertcl St. Michael Fürth e.V. Postfach 10 Waagstraße 2 8 5 1o Fürth Pressereferent Ernt-Ludwig Vogel Tel. 0911/739614
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