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benötigt wurde. Nach dem Kirchenhistoriker Wilhelm Deinhardt ist dieses Phänomen, auch das der Rechtsnachfolge, mehrfach zu beobachten und darum in Fürth kein besonderer Einzelfall. Die Ausrichtung ließe sogar die Vermutung zu, dass die neu entdeckten Fundamentreste abgetragen wurden, um eine neue Martinskirche nach der vorgegebenen Orientierung bauen zu können, der man dann aber den Erzengel Michael aus gegebenem Anlass voran stellen musste. In diesem Fall wären die Fundamentreste älter als das 12. Jh. Dem spätromanischen Saalbau der ursprünglichen Michaelskirche wird man als Altarraum allenfalls eine rundliche Apsis zugestehen wie für diesen Baustil bekannt. Man erkennt daher, dass bis zu diesem Zeitpunkt der Bebauungsphase durch den heute vermuteten Abstand ein Abriss der alten Kirche eigentlich noch nicht nötig gewesen und darum eine Umnutzung anzunehmen ist. 1235 und 1258 stand nach päpstlichen Urkunden in Fürth auf jeden Fall eine Parochialkirche auf dem Kirchenplatz. Dies kann nach den Erkenntnissen unserer Untersuchung nur die zu klein gewordene St.Martins-Kirche mit dem ältesten Patrozinium gewesen sein. Die junge, unvollendete Michaelskirche daneben, die Nürnberger Lorenzkirche und die Burgfarrnbacher Johanniskirche waren als Filialkirchen von St. Martin

noch abhängig. Doch um die Mitte des 13. Jhs. sind Bestrebungen zu beobachten, dass die Pfarrrechte aus Fürth nach Nürnberg verlegt werden sollten. In der Papsturkunde vom 13. November 1258 lässt sich der Domkanoniker Lupold von Grindelach von Papst Alexander IV. als Pfarrer von Fürth bestätigen. Der Fürther Pfarrer hat also versucht, die Verlegung seiner Pfarrrechte nach Nürnberg zu verhindern. Da Lupold von Grindelach später sogar Bischof von Bamberg wurde, wird sich bis zu seinem Tode 1301/03 an der pfarrrechtlichen Situation in Fürth nichts geändert haben. 1310 erscheint St. Lorenz dann als selbständig Pfarrkirche. Sie war also zwischenzeitlich mit eigenem Sprengel von der Mutterkirche St. Martin in Fürth abgetrennt. Es ist immer dem aufstrebenden Charakter Nürnbergs zugeschrieben worden, dass die Pfarrrechte nach Nürnberg verlegt werden sollten und der Rektor seinen Sitz an der Lorenzkirche angenommen hat. In einer Schenkungsurkunde vom 17. Mai 1315 scheint sich das auch zu bestätigen. In ihr tritt der bischöfliche Kaplan Magister Ulrich als Pfarrer von St. Lorenz neben dem Vikar Ulrich aus Fürth in einer übergeordneten Position auf. Die Streitfrage der kirchenrechtlichen Verlegung erreicht ihren Höhepunkt als sich der Fürther Pfarrer Ulricus Centgräf in einer Urkunde Papst Johannes XXII. vom 19. Dezem-

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