Vergnügungsverein Kreuzbauern
Der Poppenreuther Vergnügungsverein Kreuzbauern entstand 1888. Ihm schlossen sich hauptsächlich die Bauern und Grundbesitzer aus Poppenreuth an. Mittels der Ballotage wurde die Aufnahme in den Vergnügungsverein organisiert und damit lange Zeit unerwünschte Mitglieder fern gehalten. So war es nur folgerichtig, dass 1911 mit dem Edelweiß ein weiterer Vergnügungsverein entstand, der für alle bei den Kreuzbauern nicht Aufgenommenen offenstand. Seit dieser Zeit gab es in Poppenreuth auch zwei Kirchweihbäume.[1] Das Stammlokal der Kreuzbauern war das Rote Roß, später die Krone. Darum wurde der "Kreuzbauern-Kirchweihbaum" vor dem Roten Roß bzw. vor der Krone aufgestellt.
Die Ballotage
Nach der Satzung der Kreuzbauern kann jeder aufgenommen werden, "welcher einen unbescholtenen Lebenswandel führt, das 17. Lebensjahr überschritten und sich einer Ballotage unterworfen hat". [2] Die Ballotage ist eine besondere Form des Aufnahmeverfahrens. Jeder interessierte Neuzugang braucht einen Fürsprecher in der Versammlung, der das evtl. neue Mitglied vorstellt und für ihn gutsagt. Danach muss die aufnahmebegehrende Person den Raum verlassen und die Vereinsmitglieder stimmen über den Antrag ab. Dazu gibt es schwarze (bei Ablehnung) bzw. weiße (bei Zustimmung) Kugeln, die über einen Trichter in ein Abstimmungskästchen eingelegt werden. Mit dieser Methode ist die Anonymität gewährleistet. [3]
Dieses Abstimmungsverfahren mag zwar durch französischen Einfluss ins Vereinsleben gekommen sein, dürfte seinen Ursprung aber bereits in der Antike haben. Der Ostrakismus (gr. ὀστρακισμός), ein Gerichtsentscheid am Areopag in Athen, kann als Prototyp des Abstimmungsverfahrens gelten.
[4]
Siehe auch
Einzelnachweis
- ↑ Barbara Ohm: Poppenreuth - Geschichte eines Dorfes, S. 132
- ↑ § 3 der Statuten der Gesellschaft der "Kreuzbauern" in Poppenreuth
- ↑ Für Poppenreuth mündlich überliefert durch Kurt Georg Strattner und schriftlich durch Barbara Ohm: Poppenreuth - Geschichte eines Dorfes, S. 132
- ↑ siehe auch J. Meyer: Das große Conversations-Lexicon für die gebildeten Stände, IV. Band, 1844; Seite 277 - online.
Mythologisch überhöht ist dann das weitere Prozedere im Scherbengericht für die Situation des Stimmengleichstandes. Befinden sich in der Abstimmungsamphore gleich viele schwarze und weiße Steine, kommt die Göttin Athene auf den Areopag und wirft einen weißen Stein hinein. Daraus entwickelte sich der Rechtsgrundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten".
Bilder
Kreuzbauern stellen Kirchweihbaum vor Gasthaus Krone auf