Poppenreuther Straße 169
Das Gebäude Poppenreuther Straße 169 geht in seiner heutigen Erscheinungsform auf das Jahr 196?? zurück und markiert das ehemalige Zwiebelgut. Das Gebäude lag gegenüber dem alten Feuerwehrhaus von 1893 und dem Gasthof "Zum Hirschen". Es steht auf dem ehemaligen Gut mit der alten Hausnummer 17. Dieses Anwesen galt als freieigener Besitz der Eigenherren, was in frühesten Zeiten die Haller waren, dann die Baumgärtner, zuletzt die Löffelholz. Nach 1811 bestand dafür die Bezeichnung "Löffelholzischer Fideikommiß-Besitz", als Gut ohne Grundbesitz auch Tripf (=Tropf)-Haus.
Hofbesitzer bis zum großen Schenkenstreit in Poppenreuth 1562 [1]
- 1345 ist die früheste bekannte Erwähnung des Gutes, als dem Ulrich Haller von Nürnberg vor dem Stadtgericht Nürnberg seine Güter bestätigt wurden. Darunter waren in Poppenreuth 10 Tagwerk Wiesen und das Fischwasser dabei (beides waren Lehen der Bamberger Dompropstei), sowie das Gütlein, das der Puck inne hat. Die Nürnberger Patrizierfamilie hatte in Poppenreuth sonst keinen Besitz, sodass sich der Eintrag nur auf den Besitz dieses Gütleins beziehen kann.
- 1437 Ulrich Weber und Elsbeth mit Sohn Fritz als Inhaber.
- 1442 Ulrich Weber taucht in der Wehrliste mit seiner Bewaffnung auf, dazu sein Sohn Fritz [2].
- 1449 Fritz Weber steht auch in der erneuerten Wehrliste [3] mit Joppen, 1Heubel, 1 Armbrust und 10 Pfeile
- [1469]] Hanns Weber
- 1486 Peter Weber von Poppenreuth (dessen Eigenherr jetzt Sebald Baumgärtner ist) gelobte 20 Pfund dem hans Stör zu geben, weil er ihn "hart verwundt" hat und auch den Arztlohn zu geben bereit ist [4]
- 1497 Hanns Weber erhielt Bauholz bewilligt (bereits 1481 schon einmal).
- 1502 Hanns Weber sagte als Zeuge im Ronhofer Fraischprozess aus [5].
- 1508 aus der Wehrliste der Nürnberger Bauernschaft geht durch die Bewaffnungsaufzählung hervor, dass Hanns Weber und sein Sohn Hans nur ein kleines Gut haben.
- 1514 Im Fürther Gerichtsbuch steht eine Klage des Hanns Katzer zu Doos gegen Hanns Weber aus Poppenreuth [6].
- 1515 aus der Lagebezeichnung für die dompröpstische Schenkstatt (Haus Nr. 16 = Güldener Engel) zwischen Hansen Weber (Hs. Nr. 17) und Georg Muninger (Hs.Nr. 14/15) geht ein weiterer Hinweis auf das Gut ein.
- 1542 am 3. November Verkauf von 1 fl.-Rh. (= güldene rheinische Landeswährung) aus Hof und Gütern [7] an Frau Apollonia, Witwe des Caspar Baumgärtner zu Nürnberg, die aber zuvor schon 20 fl. an dem Hof hatte. Als Rechtsbeistand half der Käuferin ihr Sohn Caspar Baumgärtner [8].
- 1529 zinste Hanns Kraft. Er wurde von seinem Gut zur Steuer von 44 fl. veranlagt, 1539 mit 30 fl. 1542 mit 58 fl. und 1545 mit 39 fl..
- 1536 gab Hans Kraft von seinem Gut 5 Eier und 1 Pfund.
- 1562 heißt es im großen Schenkenstreit "Vor 20 und vor 10 Jahren ist auf des dicken Wirt Gütlein (hinter Caspar Baumgärtner) ausgeschenkt worden" - aber 1576 hat Georg Kraft das Gütlein und muss die Schenkstatt schließen [9].
Das Zwiebelgut in Baumgärtnerischer Zeit [1]
- 1580 Hans Weyersmüller als Besitzer des Gütleins, der aber auch die Schenkstatt nebenan besitzt (Haus Nr. 16 = Güldener Engel).
- 1587 zinst Lazarus Edelmann zu Poppenreuth jährlich aus seinem Gütlein ein Metzen Zwifel und eine Henne. Aus dieser jährlichen Abgabe erklärt sich der Name Zwiebelgut.
- 1589 hat Jorg Merle, Papierer von Doß (= Doos), das Gütlein gekauft. Doch im gleichen Jahr gehört es dann noch Balthasar Fiechtel - Eigenherr ist Baumgärtner
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 alle Angaben nach Werner Sprung: "Poppenreuther Hofgeschichten", o. J. - handgeschrieben, Archiv Rudi Pfann und Archiv St. Peter und Paul zu "alte Hausnummer 17", S. 1 - 9
- ↑ Werner Sprung zitiert St.A.N. Amts- und Standbuch Nr. 114
- ↑ Werner Sprung zitiert St.A.N. Rep. 2 Nr. 94
- ↑ Werner Sprung zitiert St.A.N. SIL 36 Nr. 1 I, Haderbuch 1486
- ↑ Werner Sprung zitiert St.A.N. A-Laden SIL 3Nr. 38
- ↑ Werner Sprung zitiert St.A.N. Rep. 300 fol. 57
- ↑ klingt etwas geschwollen, da Hans Weber nur dieses kleine Anwesen als Baumgärtnerisches Grundeigentum besaß
- ↑ Werner Sprung zitiert St.N. Lib. Lit. Bd 56 fol 1
- ↑ Werner Sprung zitiert St.A.Bgb. Dompr. Urk. Nr. 2605 - der Vermerk findet sich innerhalb einer Lagebezeichnung eines benachbarten Gutes