Ein Bezirksamt war in Bayern die Bezeichnung der unteren staatlichen Verwaltungsebene von 1862 bis 1939. Diese Ämter wurden nach der Auflösung der Landgerichte älterer Ordnung auf Grundlage des Gesetzes vom 10. Januar 1861 zum 1. Juli 1862 gegründet und damit die Trennung von Rechtspflege und Verwaltung vollzogen.[1] Noch im Frühjahr 1862 wurde ein neues Landgericht älterer Ordnung Fürth aus insgesamt 18 Gemeinden der Landgerichte Cadolzburg, Erlangen und Nürnberg gebildet. Dieses verschmolz im gleichen Jahr mit dem Landgericht Cadolzburg zum Königlichen Bezirksamt Fürth.

Die Stadt Fürth wurde Verwaltungssitz des neuen Bezirks, blieb jedoch kreisfrei.[2] Das Bezirksamt Fürth hatte an zwei Standorten seinen Sitz:

Den Vorstand des Bezirksamts hatten inne:

  • 1862 - 1869: Carl von Rücker
  • 1869 - 1879: A. Schütz
  • 1879 - 1880: Glaser
  • 1880 - 1883: von Feilitzsch
  • 1883 - 1884: Wilhelm Lehrmann
  • 1885 - ?: Theobald Schwendtner[3]
  • 1891 - ?: Karl Trümmer
  • (1893) - ?: Ludwig Loose
  • (1905) - ?: Kurt Freiherr von Eyb
  • ...
  • (1926) - ?: Robert Bracker

Dem Bezirksamt war ein eigener Bezirksarzt beigegeben. Bezirksärzte in Fürth waren:[3]

Zum 1. Januar 1939 erhielten die bayerischen Bezirksämter als Behörde die Bezeichnung Landratsämter und ihre Gebiete benannte man in Landkreise um.

Siehe auch

Landkreis Fürth

Einzelnachweise

  1. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Einrichtung der Districts-Verwaltungs-Behörden betreffend. Gegeben zu Nizza, den 24. Februar 1862. In: Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern Nr. 12 vom 18. März 1862 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
  2. siehe Abschnitt Geschichte in: Landkreis Fürth (Wikipedia)
  3. 3,0 3,1 Friedrich Marx: "Fürth in Vergangenheit u. Gegenwart. Chronik der Stadt Fürth." Druck und Verlag von Franz Willmy, Fürth 1887
  4. Hof- und Staashandbuch des Königreichs Bayern 1863, S. 364

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