Bahnhofplatz 1

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Gebäude Bahnhofplatz 1 u. 2 (rechts)
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Viergeschossiger, traufständiger Satteldachbau mit Sandsteinfassade, flachen Seitenrisaliten und Eisenbalkon auf Konsolen, in spätklassizistischen Formen, von Leonhard Gran, 1868/69.

Bauplatzerwerb[1]

Die Grundstücke im Umgriff des Wohngebäudes mit heutiger Adresse Bahnhofplatz 1 gehörten anfangs dem Zimmermeister Simon Gieß. Dieser verkaufte das Land an die Stadtgemeinde Fürth, die später sukzessive parzellierte Bauplätze veräußerte. Die Nachbargrundstücke waren bereits verkauft, als sich Maurermeister Friedrich Schmidt am 24. August 1867 beim Rechtsrat Aldinger meldete, und mitteilte, er habe von einem Dritten den Auftrag erhalten, den gemeindlichen Bauplatz zu kaufen, der sich zwischen dem an Leonhard Gran verkauften Eckplatz (umfasst heute die Gebäude Bahnhofplatz 2, Bahnhofplatz 3 und Gustav-Schickedanz-Straße 10) und dem Bauplatz des Maurermeisters Korn (heute Maxstraße 31) befindet. Dazu wollte er wissen, ob die Stadt verkaufe, ggf. zu welchem Preis und ob gar eine öffentliche Versteigerung stattfände. Aufgrund dieser Anfrage beschloss der Stadtmagistrat den Versuch zu unternehmen, das Grundstück Plan-Nr. 1134 ⅓ mit einer Fläche von 9 888 Quadratfuß (ca. 842 m2) im Zuge eines „öffentlichen Verstrichs“ zu verkaufen. Mit einer Bekanntmachung vom 2. September 1867, die an drei verschiedenen Tagen in den Zeitungen „Fürther Tagblatt“ und „Der Fortschritt“ erschien, wurde zur öffentlichen Versteigerung zum 17. des Monats eingeladen.[2]

Für die Bauplatzversteigerung wurden Bedingungen des Verkäufers (Stadt Fürth) aufgestellt, die in den folgenden notariellen Kaufvertrag mit dem Meistbietenden einflossen. So wurde bestimmt, dass der definitive Zuschlag erst durch die Genehmigungen des Angebots von Stadtmagistrat, Gemeindekollegium und königlicher Regierung von Mittelfranken erteilt wird, der Steigernde jedoch bis zur abschließenden Genehmigung oder Ablehnung an sein Angebot gebunden bleibt. Die Zahlung des Kaufpreises an die Stadtgemeinde Fürth hatte binnen 4 Wochen nach erfolgter „Curatelgenehmigung“ (Genehmigung der Aufsichtsbehörde) zu erfolgen. Der Käufer hatte sich dabei zu verpflichten, auf dem erworbenen Baugrundstück innerhalb von drei Jahren ein Wohngebäude zu errichten, andernfalls hatte die Stadt das Recht auf Wiederübernahme des Grundstücks zum Kaufpreis. Weiter wurden eine Reihe von konkreten Bauvorgaben festgelegt: So hatte der Käufer auf sein Recht, vom Nachbarn Bauabstände zu verlangen, zu verzichten; das Gebäude war dicht an die Baulinie zu setzen, um für die Straße eine geschlossene Häuserreihe zu schaffen. Verlangt wurde auch, die „Facade des treffenden Gebäudes in einer der Frequenz und Lage des Bauplazes entsprechenden geschmackvollen Weise zu verzieren, wobei der Baustyl mit den Gebäuden auf den übrigen der Gemeinde gehörigen früher Giessischen Baupläzen übereinstimmen und sowohl in Bezug auf einzelne Gebäude Einförmigkeit vermieden werden soll”. Hierbei behielt sich die Stadt vor, Abänderungen an den Bauplänen zu machen.

Bei der Versteigerung am 17. September 1867 traten drei Bieter auf: Mauermeister Friedrich Schmidt, Maurermeister Leonhard Gran und Kaufmann Karl Königsberger[3]. Als Mindestgebot war ein Preis von 24 Kreuzern pro Quadratfuß festgelegt. Am Ende war Leonhard Gran Meistbietender, er erhielt den vorbehaltlichen Zuschlag für 57 Kreuzer je Quadratfuß. Somit ergab sich für das Baugrundstück ein Kaufpreis von 9.393 Gulden 36 Kreuzer. Noch am gleichen Tag wurde der Kaufvertrag unter Vorbehalt der Genehmigung zwischen Gran und dem bevollmächtigten Magistratsrat Aldinger in der Privatwohnung des königl. Notars Dr. Ortenau geschlossen.

Der in der Versteigerung erzielte Preis wurde seitens des Stadtmagistrats „als ein sehr günstiger“ bezeichnet, das Gebot des Maurermeisters Gran wurde daher von ihm genehmigt. Das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten erklärte sich am 24. September mit dem Magistratsbeschluss einverstanden, sodass drei Tage später der Magistrat der Kgl. Regierung von Mittelfranken berichtete und „um geneigte Curatelgenehmigung“ bat. Die Regierung genehmigte mit Schreiben vom 1. Oktober 1867 (Unterschrift Feder) den Verkauf des gemeindlichen Bauplatzes postwendend. Dem Maurermeister L. Gran wurde am 11. Oktober die erfolgte Genehmigung mitgeteilt, was er unterschriftlich quittierte. Allerdings ließ Gran die vertragliche Zahlungsfrist verstreichen, ohne den „stipulierten Kaufschilling zu erlegen“.

[...]

Alte Adressen

  • Lerchenstraße 3 (bis 1875)
  • Gebhardtstraße 3 (1875 - 1890)

Eigentümer

  • 1872: Sigmund Büchenbacher, Kaufmann[4]

Einzelnachweise

  1. Stadtmagistrat Fürth: „Verkauf eines gemeindlichen Bauplatzes in der Lerchenstrasse an den Maurermeister Leonhard Gran von hier”, 1867; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 135 a B. № 100
  2. Bekanntmachung vom 2. September 1867 im Fürther Tagblatt vom 6. September 1867 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
  3. Großvater von Kurt Königsberger, dem späteren provisorischen Kriegsminister und Oberkommandierenden der bayerischen Streitkräfte im November 1918; siehe Verein für Computergenealogie e. V. (CompGen), Abruf vom 05.03.2020 - Max Karl Königsberger
  4. Adressbuch 1872, S. 36

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