Eingemeindungen
Ende des 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts verhalf man der wachsenden Stadt mittels einer Zahl von Eingemeindungen zu mehr Möglichkeiten. Weiterer Zweck der Eingemeindungen war die Aufnahme der nutznießenden Orte in die städtische Besteuerung.
Gemeindereform in Bayern
Neben der Eingemeindungen um die Jahrhundertwende gehörte die Gemeindereform in Bayern Anfang der 1970er Jahren zu den größten und letzten dieser Art in der Region. Dieses Mal war treibende Kraft der Eingemeindung nicht die Kommune, sondern der Freistaat Bayern. In der "Verordnung zur Neugliederung Bayerns in Landkreise und kreisfreie Städte" vom 27. Dezember 1971 und der "Gemeindeordnung des Freistaates Bayern" vom 27. März 1972 wurden die Weichen gestellt. Das Ziel der Eingemeindung war leistungsfähigere Gemeinden und Landkreise zu schaffen, um z.B. durch Verwaltungsgemeinschaften effizientes arbeiten zu gewährleisten. So wurden die bis dahin bestehenden 143 Landkreise in 71 zusammengefasst. Gleiches galt für die kreisfreien Städte, die von ehemals 48 auf nun mehr 25 kreisfreie Städte zusammenschrumpften.[1]
Somit wurden zunächst Anfang 1972 in Bayern die Landkreise und kreisfreien Städte neu gegliedert, ab 1972 noch auf "freiwilliger" Basis. Ab 1978 wurden die noch verbliebenen Gemeinden in einer Zwangseingemeindung angeschlossen, so dass die bay. Gebietsreform 1980 als abgeschlossen gelten kann.[2]
Große Gebietsreform in Fürther Norden
Am 1. Juli 1972 wurden im Zuge der Gebietsreform abermals Eingemeindungen im Umkreis der Stadt Fürth durchgeführt. Dadurch kamen über Nacht im Norden 44 Quadratkilometer mit 11.000 neuen Bürgerinnen und Bürger zum Stadtgebiet Fürth neu hinzu.[3] Von der Eingemeindung waren vorallem folgende Ortschaften betroffen:
- Sack (mit Bislohe),
- Stadeln,
- Vach,
- Ritzmannshof,
- Flexdorf und die Gemeindeteile
- Herboldshof
- sowie Steinach als Teil der Gemeinde Boxdorf.
Widerstand gegen die Gebietsreform
Die Ortschaften Herboldshof, Steinach, Ritzmannshof und Flexdorf waren mit der Eingemeindung fast vollständig zufrieden. Sie hatten nur wenig zu verlieren - ganz im Gegenteil - manche Ortschaften wie Flexdorf erhofften sich durch die Eingemeindungen Verbesserungen, z.B. in der Infrastruktur.
Widerstand kam vor allem von den größeren Gemeinden, hier insbesondere von Stadeln und Vach, aber auch von Sack, Bislohe und Braunsbach. Vor allem Stadeln und Vach, die durch die dortige Industrieansiedlungen zu den reichsten Gemeinden in Bayern zählten, sahen sich durch die Eingemeindung als "Verlierer" und gaben u.a. die Parole "Vach bleibt Vach" aus. Bereits 1928 hatte Vach sich widerrechtlich den Titel "Markt" selbst verliehen und die Ortstmitte zum "Vacher Markt" umbenannt. Der darauf folgende Rechtsstreit sollte bist 1961 gehen, bis der Gemeinde Vach dann endgültig das Tragen des Zusatzes "Markt" von Seiten der Regierung untersagt wurde. Das hielt die Gemeinderäte aber nicht davon ab, sich bereit nur sechs Jahre später, also 1967, sich ein eigenes Wappen zu geben, auf dem ein Mühlrad und ein Fisch zu sehen ist. Als sich die Gebietsreform Anfang der 1970er Jahre abzeichnete versuchten die Gemeinden Vach und Stadeln sich dem juristisch zu entziehen. Man ging vor Gericht bis zur letzten Instanz, allerdings hat das Verwaltungsgerichtshof in seiner letzten Entscheidung sich gegen die Gemeinden und für eine Gebietsreform und deren Eingemeindung in das Stadtgebiet ausgesprochen. Widerwillig nahm man diese Entscheidung in den beiden Gemeinderäten entgegen, und gab u.a. in den Fürther Nachrichten eine Traueranzeige auf, in der das Ortssterben angezeigt wurde.
Auch die Gemeinden Sack, Bislohe und Braunsbach versuchten sich gegen die Gemeindereform zu wehren, da sie vor allem den Verlust des wesentlich günstigeren Steuersatzes für Grund- und Gewerbesteuern befürchteten. Jedoch war auch dieser Widerstand vergebens, denn das Knoblauchsland wurde zwischen den Städten Nürnberg, Erlangen und Fürth "aufgeteilt" - für eine weitere Selbständigkeit war hier kein Platz mehr.
Eingemeindung Fürths nach Nürnberg
Mehrmals wurde in politischen Kreisen auch eine Eingemeindung bzw. Fusion Fürths mit Nürnberg diskutiert, sehr zum Unmut großer Teile der Fürther Bürger.
Übersicht der Eingemeindungen
- 23. Juli 1891: Entscheidung des Innenministeriums zugunsten der Stadt Fürth, dass eine Fläche von gut 23 Hektar von Höfen (mit Höfener Wäldchen und Leyher Waldspitze) abgetrennt und dem Stadtbezirk einverleibt wird.[4]
- Durch die Eingemeindung der Infanteriekaserne aus der Gemeinde Höfen in den Stadtbezirk erhielt die Stadt einen Zuwachs von gut 5 Hektar.[5]
- 1. Januar 1899 Eingemeindung des westlichen Teils der Gemeinde Höfen mit Weikershof.
- 1. Januar 1900 Eingemeindung von Poppenreuth.
- 1. Januar 1901 Die Gemeinden Dambach, Oberfürberg und Unterfürberg werden eingemeindet.
- 1. Januar 1918 Eigemeindung von Atzenhof und Unterfarrnbach.
- 3. Dezember 1923 Der Ort Burgfarrnbach wird eingemeindet.
- 1. Juli 1927 Die Orte Ronhof und Kronach kommen zu Fürth.
- 1. Juli 1972 Sowohl Sack (mit Bislohe) wird eingemeindet, als auch die Gemeinden Stadeln, Vach, Ritzmannshof, Flexdorf und die Gemeindeteile Herboldshof und Steinach der Gemeinde Boxdorf.
Literatur
- Eingemeindung. In: Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z. Ein Geschichtslexikon. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 104-106
Lokalberichterstattung
- Johannes Alles: Als die Kleeblatt sich Richtung Norden fraß. In: Fürther Nachrichten vom 10. Juli 2012 - online abrufbar
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Barbara Ohm: Fürth - Geschichte der Stadt Fürth, Fürth, Geschichtsverein Fürth e. V., 2018, S. 345 ff.
- ↑ Wikipedia: Gebietsreform in Bayern, online abgerufen am 24. April 2019 | 18:55 Uhr
- ↑ Johannes Alles: Als die Kleeblatt sich Richtung Norden fraß. In: Fürther Nachrichten vom 10. Juli 2012
- ↑ Fürth 1887-1900, Käppner-Chronik, Teil 1. Hrsg: Bernd Jesussek, 2015, S. 36
- ↑ Fürth 1887-1900, Käppner-Chronik, Teil 1. Hrsg: Bernd Jesussek, 2015, S. 50