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Sech-tc Periode (1748—1749).

Drohung in Ausführung gebracht. Die Stolgebühren wurden von der Gemeinde erhoben; von den Kaplänen erhielt jeder nur 150 Gulden. 1749 Am 26. März 1749 protestirten nun auch die sechzehn zur hiesigen Pfarrei gehörigen Landorte. Die Verstimmung gegen die Fürther Geistlichkeit ging soweit, daß an Sonntagen die Kirchen von Poppenreuth und Zirndorf von Fürther Pfarrkindern überfüllt waren. Die Nürnberger Kirchenoberen kamen hiedurch in Verlegenheit, da sie mit absoluten Befehlen bei den vielen fremdherrlichen Unterthanen nicht vorgehen konnten. Dem Ge­ leitsmanne machten sie zum Vorwurf, „daß er die separatistischen Leute sonderlich zu favorisiren scheine und die Pfarrer Diener des Antichrists, reißende Wölfe u. s. w. heißen lasse." Bamberg verbot seinen Unterthanen, Stolgebühren zu geben, weil es den Pfarrer, der ihm als Lehensherr das Homagium nicht geleistet, nicht anerkenne. Dem durch diese Verhältnisse in Noth gekom­ menen Pfarrer Schmid fchoß der Rath von Nürnberg 200 fl. vor, um leben zu können. Damit war aber nichts gedient, und so entschloß er sich, ohne Wissen Nürnbergs, dem domprobsteilichen Amtmann am 9. Oktober d. I. den Lehenseid zu leisten, worauf diese Sequestration erlöschen sollte. Allein das Geleitsamt protestirte und bestimmte, die Sequestration hätte fortzudauern, bis die Beichtordnung von Nürnberg zurückgenommen sei. Pfarrer Schmid ging nun noch weiter und schloß am 15. Oktober mit der Domprobstei und dem Bürgermeister Eckart einen geheimen Vertrag, wonach die alte Beichtordnung unter geringen Modi­ fikationen wieder eingeführt wurde. Er selbst unterlag wohl in Folge der vielen erlittenen Widerwärtigkeiten plötzlich durch einen Schlaganfall am 2. November. Es ging damals die Sage: „er sei in seinem Pfarrhause durch ein erschreckliches Gespenst an einem geheimen Orte geängstigt worden, das ihm den jähen Tod zuzog." Die örtlichen Verhältnisse in Fürth waren damals sehr getrübt. Bamberg stand klagend vor dem Reichstag gegen Brandenburg wegen Aufstellung eines katholischen Gerichts­ schreibers unter Fortdauer des Territorialhoheitsproceffes; ebenso stand sich Nürnberg und Ansbach entgegen, da ersteres die kirch­ liche Oberherrschaft in Fürth ganz in Anspruch nahm. Um in diesen „höchst bedenklichen Zeitläufen" vermittelnd zu wirken, so wurde vom Rathe in Nürnberg Johann Jakob Rieger, seit