1848er-Gedächtnisstiftung

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Die 1848er-Gedächtnisstiftung Fürth ist eine rechtsfähige, örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Fürth und dient ausschließlich dem Zwecke, ein Alten- und Pflegeheim sowie Seniorenwohnungen zu betreiben. Die Stiftung wird als kommunale Stiftung vom Stadtrat der Stadt Fürth verwaltet und untersteht der Aufsicht der Regierung von Mittelfranken. Stiftungsvorstand ist der Oberbürgermeister der Stadt Fürth oder sein gesetzlicher Vertreter.

2018 hat die Stiftung den Grundbesitz auf Basis eines Erbbaurechts-Vertrags der König Ludwig III. und Königin Marie Therese Goldene Hochzeitsstiftung überlassen, die ihrerseits von der Wohnbaugenossenschaft der Stadt Fürth (WBG) verwaltet wird. Der vormals kommunale Betrieb des Alten- und Pflegeheims wurde 2022 an die Gemeinnützige Paritätische Altenhilfe GmbH Nordbayern übergeben.

Entstehung

Der Rat der Stadt Fürth bekannte sich in der zum Gedächtnis der Kämpfer und Gefallenen der März-Revolution 1848 einberufenen Sitzung am 22. März 1948 einstimmig zur alsbaldigen Errichtung einer Stiftung, deren Zweck der Bau und Betrieb eines gemeinnützigen Altenheimes für betagte, minderbemittelte Fürther Bürgerinnen und Bürger sein soll. Die Stiftung wurde mit Stadtratsbeschluss vom 27. Juli 1950 als rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts errichtet und vom Bayerischen Staatsministerium des Innern am 30. Dezember 1950 genehmigt. Die Ausstattung der Stiftung von zunächst nur 20.000 Deutsche Mark wurde durch erhebliche Zustiftungen Fürther Unternehmer und durch ansehnliche Zuschüsse der Stadt, besonders auch aus ihrer Erbschaft des in den USA verstorbenen Fürthers Richard Wassermann, bis 1963 auf fast zwei Millionen Deutsche Mark erhöht. Das Alten- und Pflegeheim an der Stiftungsstraße entstand im Folgenden in drei Bauabschnitten, von denen die ersten beiden im Oktober 1956 fertiggestellt waren und der dritte Abschnitt im März 1963 folgte.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Satzung der 1848er Gedächtnisstiftung Fürth online