Karl Volkert

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Karl Volkert war NSDAP-Mitglied und als solches NSDAP-Kreisleiter und Nachfolger von Franz Jakob in der Parteihierarchie in Fürth.

Leben und Karriere in der NSDAP

Volkert war verheiratet und hatte sechs Kinder. Er war bereits vor dem Verbot der NSDAP 1923 Mitglied der Partei. Zuvor arbeitslos, machte er rasch Karriere innerhalb der NSDAP und wurde in für sein Engagement in der Strumabteilung (SA) und in der Deutschen Arbeitsfront (DAF) zum Sektions- und Ortsgruppenführer von Burgfarrnbach. Nach der Versetzung Franz Jakobs nach Thorn (Polen) übernahm er den Posten des Kreisleiters in Fürth und war zusätzlich als Gauredner der Partei aktiv.

Noch kurz vor Kriegsende fiel Volkert mit seinen Durchhalteparolen auf. Er versuchte bis zuletzt die "Kampfmoral" aufrecht zu erhalten und somit den Krieg fortzusetzen. In einer späteren Gerichtsverhandlung gegen ihn wurde vorallem eine Rede Volkerts aus dem Jahr 1945 für ihn belastend gewertet. Der Beschuldigte versuchte historisch einen Vergleich der Kampfhandlungen im April 1945 mit dem Kampf der Goten und dem Kampf der Deutschen gegen die vorrückenden Bolschewisten zu bemühen. Aus diesem Grund müssten dem zufolge die verteidigenden Soldaten - so Volkert - zunächst "die eigenen Frauen und Kinder erschießen, bevor sie bis zum Letzten kämpfen sollten"[1].

Volkert war zweifelslos ein Nutznießer des Regimes und wohnte während seiner Amtszeit in einer Villa. So erstand er auch u.a. im April 1944 günstig ein Grundstück in Dambach, dass zuvor den jüdischen Spiegelglas- und Fenstaglasfabrikanten Seligmann Bendit & Söhne gehörte. Das Unternehmen wurde zuvor durch die NSDAP - Ratsherren Schickedanz, Sandreuter und Volkert arisiert [2].

Nach dem Krieg fiel es schwer belastendes Material gegen Volkert zu sammeln bzw. meldeten sich kaum Zeugen, die belastendes zu Protokoll geben wollten. Der Ermittlungsdienst gab vor Gericht verwundert an: "Entweder ist dies die Furcht vor irgendetwas, oder man kann nichts belastendes über den Mann sagen."[3]. Weiterhin wird berichtet, dass er trotz seines politischen Fanatismus keine Parteigenossen präferierte, des Weiteren wurden zumindest keine politischen Denunzierungen Volkerts bekannt. Ehemalige Mitarbeiter gaben lediglich an, das es Konflikte mit dem Stellv. Gauleiter Holz gab, nicht zuletzt deshalb, da Volkerts die Befehle Holz "gemildert" weitergegeben haben soll - was allerdings im Widerspruch zu seinen öffentlichen Reden zur Kampfmoral steht.

Das Gericht sah Volkert als "Belasteter" - und nicht als Hauptschuldiger. Dem zufolge wurde er lediglich zu vier Jahren Arbeitslager verurteilt. Dabei rechnete die Spruchkammer die drei Jahre und drei Monate verbüßte Haft voll an, unter Berücksichtigung der guten Führung des Angeklagten, der während der Haft zusätzlich freiwillige Arbeitsdienste vollzogen hatte. Volkert ging in die Revision - jedoch ohne Erfolg. Auch die in München einberufene Berufungskammer im Jahr 1950 milderte die Strafe lediglich symbolisch ab auf drei Jahre Arbeitslager, bestand jedoch auf die Einordnung als Aktivist. Auch die inzwischen zahlreich vorliegenden "Persilscheine" bewogen das Gericht nicht dazu, an der Haltung etwas zu ändern. Das Berufungsgericht wertete seine Funktion als Kreisleiter und dogmatischer Gauredner für ausreichend im Sinne der Anklage. Auch die sozial und finanziell schwierige Lage der sechsköpfigen Familie konnte das Gericht nicht überzeugen und hielt das Berufsgericht zudem nicht davon ab, eine empfindliche Streitwertsumme festzulegen.

Siehe auch

Literatur

  • Ulrich Schuh: Die Entnazifizierung in Mittelfranken - Vorhaben, Umsetzung und Bilanz des Spruchkammerverfahrens in einer vielfältigen Region. Nürnberg, 2013. S. 77-78

Einzelnachweise

  1. * Quelle: Ulrich Schuh: Die Entnazifizierung in Mittelfranken - Vorhaben, Umsetzung und Bilanz des Spruchkammerverfahrens in einer vielfältigen Region. Nürnberg, 2013. S. 77 f.
  2. Dr. Michael Müller. In: Fürther Geschichtsblätter 3/ 2006, Seligman Bendit & Söhne, Spiegelglas- und Fensterglas-Fabriken Aufstieg und Niedergang einer jüdischen Unternehmer-Familie der Fürther Spiegelglas-Industrie, II. Teil, S. 91 ff.
  3. * Quelle: Staatsarchiv Nürnberg, Spruchkammer Fürth I V 59, Spruchkammerakt Volkerts, Ermittlungsbericht