Zum Blauen Affen

Version vom 28. Januar 2024, 13:42 Uhr von Red Rooster (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „|Küche=“ durch „|Kueche=“)
100%
Blauer Affe in der Südstadt, Mai 2020
Name
Blauer Affe
Gebäude
Flößaustraße 9
Genre
Schankgaststätte, Speisegaststätte
Plätze
1 Raum; Biergarten
Telefon
0911 711038
Webseite
www.zum-blauen-affen.de
Ehemals
Nein
Besonderheit
Tischfußball, alter Biergarten
Problem
Funktioniert noch ned!
Die Karte wird geladen …

Die Gastwirtschaft Zum Blauen Affen (auch: Blauer Affe, vorher: Zum Wittelsbacher Haus) liegt am westlichen Ende der Flößaustraße und gilt als Geheimtipp in der Fürther Südstadt. Der Gastraum hat seine Ursprünglichkeit weitgehend behalten; in Verbindung mit jungen Mitarbeitern entsteht so eine gemütliche und ungezwungene Atmosphäre.

Öffnungszeiten

  • Montag bis Samstag: 17:00 - 01:00 (Küche von 17:30 - 23:00)
  • Sonntag: 17:00 - 01:00 (Küche von 17:00 - 22:00)

Kontakt

  • 0911 711038

Geschichte

Die Akte "Schankwirtschaft Flößaustraße 9"[1] beginnt mit einer amtlichen Niederschrift vom 14. August 1902: "Erscheint Frau Christine Böhm … Amtsgerichtsdienerswittwe und bringt vor: Ich habe die Bierwirtschaft im Hause Flößaustraße 9 gepachtet, beabsichtige dieselbe am 15. September l. Js. zu übernehmen und bitte um die Conzession zum Ausschank von Bier und Branntwein." Sie war die erste Pächterin der Wirtschaft, denn über dem Protokoll der nachfolgenden amtlichen Lokalbesichtigung steht nachdrücklich der Vermerk "Neueinrichtung!", und weiter: "Das im Parterre des Hauses No. 9 der Flössaustraße gelegene Gastzimmer hat eine Länge von 7,36 m bei einer Tiefe von 4,35 m, mithin eine Bodenfläche von 32,01 qm; die Höhe im Lichten ist 3,45 m. Eine Ventilation nach einem Kamin wird eben angebracht. Der Zugang zum Gastzimmer ist von der Durchfahrt aus. Die Wohnung des Pächters ist im I. Stock, die Küche der Wirtschaft hat einen eigenen Zugang. Im Haus und im Hof ist für die Wirtschaft je 1 Abort vorhanden desgl. im Hofe ein den Normativbestimmungen entsprechendes Pissoir von 2,35/1,50 m l. Größe mit Wasserspülung. Die Wirtschaft entspricht somit in allen Teilen den ortspol. Vorschriften." Schon 8 Tage nach ihrem Antrag erhielt die Pächterin "die Erlaubnis zum Betriebe einer Bierwirtschaft sowie zum Ausschank von Branntwein in geringen Mengen an Biergäste im Hause Nr. 9 der Flössaustraße hier unter der Bedingung, daß Abort & Pissoir während der Dunkelheit beleuchtet werden".

Doch nach nicht einmal einem Jahr bat ein neuer Pächter um die Konzession und innerhalb eines guten Jahres noch weitere, zuletzt Baumeister Friedrich Altreuther als Vertreter für seinen Sohn Johann Altreuther, den Besitzer des Anwesens, der gerade den Militärdienst ableistete. Aus diesen Konzessionsverfahren erfährt man wegen einer Forderung der Stadt nach hydraulischer oder elektrischer Ventilation Weiteres über die Wirtschaft im Jahre 1904: "Während der Sommermonate, in welchen es auf die Ventilation ja am Meisten anzukommen hat, sitzen die meisten Gäste im Garten", "daß die [bierliefernde] Brauerei Pückler in Burgfarrnbach sich bereit erklärt hat, die Auflagen zu erfüllen" und "anschließend an das Gastzimmer und mit ihm durch eine Türe verbunden ist ein Nebenzimmer mit 15,30 qm."

Auch bei den folgenden Konzessionserteilungen in den Jahren 1904 und 1908 gaben die Ventilation und der Zustand von Aborten und Pissoir immer wieder Anlass zu Auflagen, doch blieben diese Pächter länger als die zuvor. Im nächsten Konzessionsverfahren einer neuen Pächterin zum 1. April 1920 bestätigte die Brauerei Burgfarrnbach vorm. Gräfl. von Pückler-Limpurg'sche Brauerei als Bierumsatz für 1919 insgesamt 61 hl 93 l und das Gutachten des Stadtbauamts forderte u. a.: "Herrn-Abort, Pissoir und die Kegelbahn ist zu tünchen. Der Ofen in der Kegelbahn ist gebrauchsfertig aufzustellen." Allerdings wurde bei Nachschauen anlässlich des nächsten Pächterwechsels 1924 festgestellt: "Die zur Wirtschaft gehörige Kegelbahn wird z. Zt. anderweitig als Arbeitsraum benützt" und "besonders wird bemerkt, daß das Nebenzimmer von der Wirtsfamilie als Schlafraum benützt wird"; außerdem: "Hausbesitzerin ist die Brauerei Humbser … Der Bierausschank in genannter Wirtschaft betrug vom 1.9.23 bis 1.9.24 insgesamt 120 hl."

Im Konzessionsantrag des nächsten Pächters vom 3. September 1929 ist zum ersten und einzigen Mal als Bezeichnung der Wirtschaft "Wittelsbacher Haus" genannt. Der Bierausschank im vorhergehenden Geschäftsjahr vom 1. Oktober 1927 bis 30. September 1928 war immerhin 317 hl. Die vereinbarte Pacht an die Brauerei Humbser betrug 3 RM für jeden verkauften Hektoliter Bier einschließlich der Wohnung. Die Erfüllung von Auflagen bezüglich der Bedürfnisanstalten bat die Brauerei Humbser zurückzustellen, weil beim Bau eines Straßenkanals ohnehin die Verlegung ins Innere des Gebäudes erfolgen solle. Allerdings hatte sich in dieser Sache bis 1937 nichts getan, als eine neue Konzessionserteilung fällig war, weil die Wirtin, die seit 1929 mit ihrem Mann und danach als Witwe allein die Wirtschaft geführt hatte, wieder geheiratet hatte. Sie erhielt die Konzession, eine der Auflagen war: "Die Abortanlage hat Wasserspülung zu erhalten. Sobald die Möglichkeit besteht, ist der Anschluß an den Schwemmkanal vorzunehmen (Frist 2 Jahre)." Doch hatte sich in dieser Sache nach 2 Jahren noch nichts getan und auch nicht bis zum nächsten Pächterwechsel zum 1. Mai 1941. Die Wirtschaft bestand damals aus 1 Gastzimmer mit 28 qm, 1 Nebenzimmer mit 14 qm, 1 Wirtschaftsgarten, 1 Wirtschaftsküche mit 7 qm, 1 Schankbüfett im Gastzimmer von 4 qm, 1 Speise, 1 Pissoir, 1 Herrenabort, 1 Damenabort, 1 Wirtsabort und 1 Wirtewohnung im 1. Stock bestehend aus 3 ½ Räumen. Die Brauerei Humbser, Verpächterin und Eigentümerin des Anwesens, setzte sich bei der Stadt mit vielen Argumenten für die neue Pächterin ein, die wohl "nicht, wie die derzeitige Pächterin ... den grössten Wert auf eine selten schöne und billige Wirtedienstwohnung, sondern auf eine flott gehende Gaststätte legt" und einen "überaus grossen Bekannten- und Anhängerkreis [hat] , nachdem sie in unmittelbarer Nähe des Pachtobjektes aufgewachsen ist"; außerdem: "Die Humbser gehörige Wirtschaft ist in den letzten Jahren mit einem Aufwand von ca. RM 8.000 modernst umgebaut worden" und "die Gaststätte Flössaustr. 9 ist Zellenlokal der Zelle 08 der NSDAP und deren Gliederungen". Dessen ungeachtet wurde bei der Sitzung der Beiräte für bezirkspolizeiliche Fragen entschieden: "Das Bedürfnis zum Fortbetrieb der Wirtschaft im Anwesen Flößaustr. 9 ist zu verneinen." Die Brauerei Humbser legte nach mit einer ausführlichen Darlegung des Bedürfnisses und dem neuen Argument, dass "gerade die Südstadt als grössten Beitrag der Stadtverwaltung Fürth zum Sofortprogramm die meisten baureifen Blöcke aufweist ... wodurch eine Bevölkerungszunahme und ein vergrössertes Einzugsgebiet der Wirtschaft heute schon mehr als garantiert ist" sowie dem "Versprechen eines Bierumsatzes von 25 hl pro Monat" und abschließender Aussage, dass sie sich "bei Eintreten eines ähnlichen Falles … mit der Schließung dieser Gaststätte sich einverstanden erklären wird". Daraufhin wurde das Bedürfnis zur Fortführung nochmals anerkannt, unter der Vorgabe: "Falls sich der Bierumsatz künftig nicht wesentlich erhöht, kommt bei neuerlichem Pächterwechsel eine Konzessionserteilung nicht mehr in Frage." Allerdings trat dies mit den fortschreitenden Auswirkungen des 2. Weltkriegs in den Hintergrund, was z. B. eine Aufstellung des jährlichen Bierumsatzes zeigt: 1941/42: 169.70 hl, 1942/43: 109.51 hl und 1943/44: 73.71 hl.

9 Monate nach Ende des 2. Weltkriegs, am 8. Februar 1946, wandte sich die bisherige Wirtin an die Stadt: "Bei den letzten Kampfhandlungen im April 1945 wurde das Anwesen Flössaustrasse 9 durch mehrere Artillerietreffer schwer beschädigt. Ein Teil der Strassenfassade ist eingestürzt und der Abortbau im Hof und das anstoßende Nebengebäude zerstört worden. Die bisherige Abortanlage war sehr ungünstig angelegt. Bei der Beseitigung der Schäden soll die gesamte Bedürfnisanlage und die Wirtschaftsräume neu aufgeteilt werden, was eine große Verbesserung gegenüber des früheren Zustandes bedeutet ... Da das in nächster Nähe gelegene Wirtschaftsanwesen Flössaustrasse 17 [ Zur neuen Welt ] zerstört ist und weitere Wirtschaften in nächster Nähe sich nicht befinden, ist ein Bedürfnis zum Betrieb der Gaststätte gegeben. Unter Vorlage eines Planes über die künftigen Wirtschafts- und Nebenräume bitte ich mir die gewerbepolizeiliche Genehmigung zum Fortbetrieb der Gaststätte im Hause Flössaustrasse 9 in Fürth erteilen zu wollen." Doch wurden vom Konzessionsausschuss das Bedürfnis für die Weiterführung der Wirtschaft und die Dringlichkeit des Bauvorhabens verneint.

Im Juli 1946 trat der Ausschuss erneut zusammen. Im Vorfeld ermittelte die Stadt folgenden Stand der Dinge: "Es wurde lediglich nur das z. Zt. vom Fliegerschaden halb zerstörte Anwesen wieder hergestellt. In der Schankwirtschaft selbst ist alles zufolge Materialmangel noch im Rohbau. Die jetzige Pächterin bewohnt z. Zt. den noch unversehrt gebliebenen Teil (Nebenraum) der Schankwirtschaft, da ein zur Wirtswohnung im ersten Stock gehöriges Zimmer durch den Fliegerschaden noch unbewohnbar ist. Die Schankwirtschaft selbst ist noch nicht im Betrieb." [Anmerkung: Hier und im Folgenden ist anders als im oben angeführten Schreiben der Wirtin vom 8. Februar 1946 von einem "Flieger- bzw. Bombenschaden" die Rede. Im "Verzeichnis der durch Feindeinwirkungen und Sprengungen während der Zeit vom 16. mit 19. April 1945 im hiesigen Stadtgebiet beschädigten Anwesen" des Hochbauamts Fürth ist dagegen ebenfalls im Abschnitt II, Schwere Schäden, unter a) Wohngebäude aufgeführt: Flössaustraße 9, Schadenursache Artilleriebeschuss.[2]] Als nächstgelegene Schankwirtschaften sind aufgeführt: "Flößaustraße 34 [Graf Zeppelin] = 270 m entfernt, Neumannstraße 28 = 150 m , Neumannstraße 56 = 250 m entfernt, (z. Zt. nur Gassenschänke), Neumannstraße 15 = 260 m entfernt (z. Zt. nur Gassenschänke); Kaiserstraße 16 = 220 m entfernt; die im Anwesen Fürth, Flößaustraße 17 befindlich gewesene Schankwirtschaft [ Zur neuen Welt ] ist samt Anwesen total ausgebrannt, sodaß der Betrieb dieser z. Zt. ruht." Auch die Brauerei Humbser wandte sich an die Stadt: "Wir bitten Sie nun, sich aus folgenden Gründen für die Befürwortung der Bedürfnisfrage ... einzusetzen: … Flößaustr. Nr. 9 ist durch Bombeneinwirkung zerstört gewesen, wurde aber durch Selbsthilfe soweit wieder hergestellt, daß die Wirtschaft bis auf einige kleine Reparaturen wieder betriebsfähig ist. Die Baupläne für diese wurden schon eingereicht und die Genehmigung hängt nur von der Konzessionierung ab. Das Material und die Arbeitskräfte werden fast ausschließlich von uns gestellt. Unsere in der Nähe gelegene Wirtschaft Flößaustr. Nr. 17 ist völlig ausgebrannt, sodaß diese Kundschaft nun auch Flößaustr. Nr. 9 zufällt ..." Diesmal wurde entschieden, dass gar keine neue Konzession nötig sei, da es sich beim Wiederaufbau der Wirtschaftsräume im Wesentlichen um dieselben Wirtschaftsräume handle, die bisher schon konzessioniert waren. Daraufhin begann die Brauerei Humbser mit den Bauarbeiten, die aber dann von der Baupolizei eingestellt wurden, weil die Dringlichkeit vom Gewerbeamt nicht befürwortet worden war. Auch meldete sich nun das Hochbauamt, dass durch die Bauarbeiten doch eine wesentliche Vergrößerung eintreten werde.

Im Februar 1947 beschlossen der Gewerbeausschuss und nachfolgend der Stadtrat die Konzessionserteilung für die Vergrößerung der Wirtschaftsräume sowie die Dringlichkeit der Baumaßnahmen: "Die Wirtschaftserlaubnis vom 10. April 1947 erstreckt sich auf folgende Räume: 1 Gastzimmer mit 28,5 qm Grundfläche – lichte Höhe 3,5 m, 1 Gastzimmer mit Schenke mit 24,0 qm Grundfläche, 1 Nebenzimmer 15,5 qm, 1 Wirtschaftsküche 18,0 qm, 1 Speise 8,5 qm,; 1 Pissoir, 1 Abort für Damen, 1 Abort für Herren: Spülaborte im Gebäudeinnern, zugluft- und regensicher; 1 Wirtswohnung mit 3 Zimmern, Küche und Abort. Die Erlaubnis wird von der Erfüllung folgender Bedingungen und Auflagen abhängig gemacht: 1.) Bedürfnisanstalten s.o. Die Abortanlage hat Wasserspülung zu erhalten; der Anschluß an den Schwemmkanal ist sobald als möglich vorzusehen ..."

Allerdings zeigen Kontrollberichte der Baupolizei, dass die Bauarbeiten erst wegen Materialmangels und dann wegen Geldmangels der Brauerei nur schleppend vorangingen. Erst Anfang 1949 heißt es: "Die Gastwirtschaft Flössaustrasse 9 ist seit 25.12.48 nach erfolgtem Ausbau wieder in Betrieb. Nach Überprüfung der baupolizeilichen Auflagen musste festgestellt werden, dass die mit Schreiben vom 10.4.47 aufgeführten 2 Gastzimmer, sowie 1 Nebenzimmer nach Neuerstellung, ohne Einbau von Trennwänden, einen einzigen grossen Gastzimmerraum darstellen, was mit dem s. Zt. vorgelegten Plan vom September 1945 nicht übereinstimmen dürfte." Doch hatte das Hochbauamt gegen diesen Gastraum mit 68 qm Grundfläche nichts einzuwenden.

Schon am 7. November 1949 stellte ein neuer Pächter einen Konzessionsantrag, in dem in der Rubrik "Bezeichnung" als Wirtschaftsname erstmals „blauer Affe" auftaucht. Nachdem der Wirt am 4. Dezember 1949 den Betrieb aufgenommen hatte, wandte sich die Brauerei Humbser an das Gewerbeamt: "Um die bei dem erst kürzlich erfolgten Pächterwechsel in unserer Gaststätte Flössaustrasse 9 in Fürth/Bay. vom neuen Pächter mitgebrachten Vereine zu erhalten, haben wir vor das bis jetzt bestehende grosse Gastzimmer durch einen Holzverschlag in Gast- und Nebenzimmer abzuteilen, und zwar so, dass die Schankanlage im Gastzimmer verbleibt und jederzeit sichtbar ist. Nachdem der Verschlag bei Nichtbenützung des Nebenzimmers jederzeit offen gehalten werden kann, bitten wir Sie die Anbringung desselben zu genehmigen." Das Hochbauamt hatte nach einer Besichtigung keine Einwände gegen die Teilung und so enthielt der Konzessionsbescheid nun folgende Gasträume: 1 Gastzimmer mit Schenke mit 52,5 qm Grundfläche und 1 Nebenzimmer mit 15,5 qm. Nach knapp 2 Jahren übernahm am 1. November 1952 eine neue Pächterin die Wirtschaft, ihr folgte schon am 8. August 1953 die nächste. Mit ihrer Mitteilung "Ich zeige hiermit an, daß ich den Betrieb im Anwesen Flößaustraße Nr. 9 seit 2.III.57 nicht mehr ausübe" endet die Akte.

Wohl gleich anschließend übernahmen 1957 nach den Erzählungen der ehemaligen Wirtin Margarete Derfuß sie und ihr Mann die Wirtschaft.[3] Anders als nach ihrer Erinnerung hieß allerdings 1957 nach den Akten die Wirtschaft nicht mehr "Wittelsbacher Haus", sondern - wie oben erwähnt - mindestens seit 1949 "Blauer Affe". Auch in mehreren polizeilichen Anzeigen 1951, 1952 und 1955 wegen Übertretung der Sperrstunde ist als Tatort genannt "Fürth, Gaststätte 'Zum blauen Affen', Flößaustr. 9". 37 Jahre, bis 1994, war die "Affen-Gretl" Wirtin im Blauen Affen. Am 1. Juni 1994 übernahm Angie Ritter mit mehreren Teilhabern die Wirtschaft, zu der schon immer der schöne Garten und der Betrieb vor allem durch Wirtinnen gehören.

Literatur

Lokalberichterstattung

  • Claudia Ziob/Ron Hübner: Alles to go: So geht es Fürther Gaststätten. In: nordbayern.de vom 30. April 2020 - online

Siehe auch

Weblinks

Zum Blauen Affen - Homepage

Einzelnachweise

  1. Stadtarchiv Fürth, AGr. 5 / 379 / 6
  2. Stadtarchiv Fürth, Wunschel-Chronik 1945, S. 94/95
  3. Auf in den Süden! Geschichte der Fürther Südstadt, S. 190

Bilder