Babette Zuckermantel
Babette Zuckermantel (* 6. Oktober 1889 in Fürth; † 2. Juli 1961 in Fürth) war KPD-Mitglied in Fürth und von Beruf Buchhändlerin.
Babette Zuckermantel engagierte sich in der KPD-Fürth und wurde deshalb von den Nationalsozialisten verfolgt. Bereits kurz nach der Machtergreifung wurden u.a. SPD, KPD und Gewerkschaftsmitglieder verfolgt und verhaftet. Bei Babette Zuckermantel fand zum ersten Mal eine Hausdurchsuchung am 24. März 1933 statt. Diese verlief jedoch für die Nationalsozialisten ergebnislos. Nur kurze Zeit später, am 25. Juni 1933 wurde Sie erneut verhaftet. Noch am 22. Juli 1933 wurde Sie nach Aichbach bei Augsburg in Schutzhaft genommen und anschließend am 23. November 1933 zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Haftzeit endete für Zuckermantel am 3. Mai 1934.
Nach der Haft nahm Zuckermantel erneut ihre Aktivitäten gegen die Nationalsozialisten auf. Diese Aktionen blieben nicht unbemerkt und wurden durch eine Denunziation der eigenen Cousine (Betty Theis) am 2. April 1935 an die örtlichen Behörden gemeldet. Die erneute Verhaftung erfolgte am 12. April 1935 bis zum 24. Juni 1935. Aufgrund einer Anordnung des Reichsjustizminister Franz Gürtner wurde Zuckermantel wieder verhaftet und am 17. Oktober 1935 aufgrund des sog. "Heimtückegesetzes" zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gesetz vom 20. Dezember 1934 stellte "Angriffe auf Staat und Partei" unter Strafe. Hierzu schränkte es u.a. das Recht auf freie Meinungsäußerung ein und kriminalisierte alle kritischen Äußerungen, die angeblich das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der NSDAP schwer schädigten.
Die Urteilsbegründung vom 17. Oktober 1935 lautete für Babette Zuckermantel wie folgt:
- „Die Angeklagte war eingetragenes Mitglied der KPD und hat sich auch nach der nationalen Erhebung durch Feilhalten kommunistischer Druckschriften betätigt und wurde hierfür bestraft. Nach wie vor verkehrt sie mit Kommunisten […] Das Gericht ist überzeugt, dass die Angeklagte auch heute noch kommunistisch eingestellt ist [...] Als Kommunistin war sie gegen den Staat, gegen die Partei und ihre Einrichtungen zwangsläufig feindlich eingestellt… Bei der Bemessung der Strafe wurde berücksichtigt: Die Angeklagte ist eine dem nationalsozialistischen Staat feindliche und gefährliche Kommunistin… Solche […] staatsgefährdende kommunistische Wühlarbeit muss aufs Schärfste bestraft werden. Milde wäre ein falsches Mittel“
Am 28. Februar 1936 wurde Zuckermantel in die Justizvollzugsanstalt Landshut verlegt. Die Gestapo verfügte am 13. Juli 1936 weiterhin, das Zuckermantel nach der Haft in das Konzentrationslager Moringen zu verlegen ist. Die Überführung nach Moringen erfolgte bereits am 9. Dezember 1936. Der regulären Haftzeit folgt die Schutzhaft bis Dezember 1939. Am 15. Dezember 1937 wird Zuckermantel mit 200 anderen Frauen aus Moringen in das Konzentrationslager Lichtenburg verlegt. Die ehem. Burg wurde bis August 1937 als KZ für Männer genutzt und im Anschluss ab Dezember 1937 als Häftlingsanstalt für Frauen umgebaut[1]. Da die Burg eine relativ marode Bausubstanz hatte wurden ab Mai 1939 die verbliebenen weiblichen Häftlinge in das neuausgebaute KZ Ravensbrück verlegt, so auch Babette Zuckermantel. Am 20. Juli 1939 wurde Babette Zuckermantel aus dem KZ Ravensbrück entlassen.
Siehe auch
Einzelnachweis
- Ausstellung des Infoladen Benario im Kulturforum Schlachthof am 12. April 2013, Daten und Texte Siegfried Imholz
- Arbeiter_innenwiderstand in Fürth, Begleitbroschüre zum antifaschistischen Stadtrundgang, Fürth 2012, S. 9