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Altstadtverein Fürth �

45 – 11/12

Der ottonische Markt am Verkehrsknotenpunkt Für th

Bisher konnte die Bedeutung des ottonischen Marktes in Fürth nicht deutlich genug herausgestellt werden. Da Fürth nach der Urkunde Heinrichs II. vom 1. November 1007 territorial dem bayerischen Nordgau zugeordnet war, ist Fürths Hinterland im Osten und Süd-

osten zu sehen und weniger im Westen. Im Nachfolgenden soll anhand einer Karte von Mittelfranken die regionalgeographische Situation des 10./11. Jahrhunderts aufgezeigt werden, um Fürth im Rahmen der belegbaren Strukturen betrachten zu können. Die Umgrenzung Mittelfrankens hat zwar nichts mit den ottonischen Verhältnissen selbst zu tun, bildet aber eine geeignete Eingrenzung des untersuchten regionalen Raumes, zumal die eingetragenen Signaturen die Bezirksgren-

Mittelfranken zur Zeit Kaiser Heinrich II. Entwurf ThW

ze auch überschreiten. Grundlage dieser Überlegungen ist ein Kapitel des Vortrags, den ich am 17. Februar im Rahmen unserer Stammtischreihe gehalten habe. Der Kartengrund stellt nur die hydrographischen Verhältnisse heraus, da aufgrund der Vereinfachung durch die Bach- und Flussläufe eine zusätzliche Orientierung möglich ist. Die Eintragungen werden nicht vollständig sein, würden aber bei entsprechenden Nachträgen den skizzierten Eindruck momentan nicht wesentlich verändern.

Das Kartenbild ist geprägt von grünen, schwarzen und ockerfarbenen Signaturen, wobei die grüne Farbe für die von Heinrich II. nach Bamberg übergebenen Orte im ober-, unter- und mittelfränkischen sowie im oberpfälzischen Raum (1-39) steht, die ockerfarbenen sich auf die Gräber des spätmerowingischen Landesausbaus der Baiern (44,124-127,Lthfn) bezieht, deren Kontinuität bis in ottonische Zeit aber nur im oberpfälzischen Lauterhofen nachzuweisen ist. Nicht näher kartiert ist der Raum südlich des ehemaligen raetischen Limes vom Kastell Ruffenhofen bis zum Altmühlübergang bei Kipfenberg, da anzunehmen ist, dass ein Teil der römischen Infrastruktur und die darauf aufbauende Besiedlung in Takt war. Genannt werden kann hier in erster Linie die Römerstraße von Weißenburg bis Pfünz. Die geschlossenen Kreise (l) geben die mit Ortsnamen bekannten Siedlungen wieder, die entweder einen Einzelhof (villa) oder eine sonst nur durch den Namen bekannte Stel-

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