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Altstadtverein Fürth �

45 – 11/12

Der alte jüdische Fr iedhof Laut einem der ältesten noch existierenden Fürther Gerichtsbücher lebten schon im 15. Jahrhundert einzelne Bürger jüdischen Glaubens in der Dreiherrschaftsstadt Fürth. 1528 erlaubte der Ansbacher Marktgraf Georg der Fromme (15151543) einem Juden, sich gegen ein hohes Schutzgeld in Fürth niederzulassen, was die kontinuierliche Ansiedlung jüdischer Familien auf ansbachischem und domprobsteilichen Grund zur Folge hatte. Diese getrennte politische Zuordnung lässt sich auch an den Begräbnisorten der Juden feststellen. Die Schützlinge von Ansbach wurden mühselig in das 25 km entfernte Baiersdorf transportiert, während die abgabepflichtigen Familien Bambergs in das noch weiter weg gelegene Schnaittach

befördert werden mussten. Dies war allerdings ein Problem, denn eines der 613 Glaubensgebote besagte: „Wenn Einer eine Sünde begangen hat, auf die die Todesstrafe steht, und man hat ihn getötet und an einen Galgen gehängt, so soll sein Leichnam nicht über Nacht am Galgen bleiben, sondern am selben Tage noch sollst du ihn begraben“ (5. Mos. 21,22f). Dies wurde auf alle Verstorbenen übertragen und soll nahe legen, dass jeder ehrbare Jude sofort begraben werden muss. Das bedeutet also, dass die Angehörigen des Toten ihn – außer am Sabbat und an Feiertagen noch am Sterbetag beerdigen mussten. (Aus Angst vor Scheintod wurde diese Frist im 19. Jahrhundert jedoch verlängert.) Aus diesem Grund erwarben 1607 die Juden

unter dompröbstlichen Schutz ein Stück Land auf bambergischen Boden. Kurz darauf war auch der Marktgraf von Ansbach damit einverstanden, dass seine Schutzjuden ihre Angehörigen „auf angelegten neuen Juden Kirchhof zu Fürth begraben lassen“ konnten. Aufgrund der jüdischen Vorschriften, den Toten ewiges Ruherecht zu gewähren, das heißt, dass keine Gräber aufgeschüttet oder ausgehoben werden dürfen, musste der Friedhof 13 Mal erweitert werden. Allerdings war die Fürther jüdische Gemeinde auch häufig gezwungen Land „abzutreten“, beispielsweise die massive Friedhofsschändung von 1934: Die südwestliche Ecke des Friedhofs wurde für eine nicht notwendige Straßenregulierung abgetrennt, die dortigen Kin-

dergräber mussten innerhalb eines Tages umgebettet werden! Im Hebräischen wird der Friedhof als „Haus der Ewigkeit“ (Beth Olam), „Haus des Lebens“ (Beth haChajim) oder auch als Guter Ort bezeichnet, da hier die Toten, gen Osten bestattet, das Erscheinen des Messias erwarten. Hier fällt auf dem jüdischen Friedhof rechts neben dem heutigen Eingang in der Schlehenstraße das obeliskenförmige, schwarze Urnengrab des Ehrenbürgers Dr. Wilhelm Königswarter (1809 – 1887) auf. Er legte in seinem Testament eine im Judentum zutiefst umstrittene Feuerbestattung fest, die ihm schließlich unter der Bedingung eines einzeln stehenden, abgesonderten Grabes gewährt wurde. Vermutlich wurde diese Kompromisslösung wegen seiner

Jüdischer Friedhof 1705. Kolorierter Boener Stich Quelle: Wikipedia

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