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Altstadtverein Fürth �

46 – 12/13

Abb. 4: Auszug aus dem Urkataster von 1822. Darstellung der nürnbergischen Parzelle in der Auftei­ lung von Fischerei- (blau) und Landwirtschafts- bzw. Handwerkeranwesen (grün) sowie der dom­ probsteilichen Erweiterung (rot). Schwarze Punkte = Bereiche der archäologischen Untersuchungen. � Entwurf AG Archäologie

dass sich mit zwei Laufhorizonten aus zerkleinerten Ziegelbruch der befestigte Hofbereich der Anlage befunden hat. Während der obere Laufhorizont durch ein Pfeifenköpfchen aus weißen Pfeifenton mit einer Fersenmarkt aus Gouda/Niederlande ins 18. Jahrhundert datiert werden konnte, war der zweite wesentlich älter. Eine profilierte Kragenrandscherbe datiert den unteren Laufhorizont und damit den ältesten Hofbereich an dieser Stelle in die Zeit des Windsheimer Spitalfundes um 1500 und ist entsprechend gleichzeitig mit Befunden im Stadlershof, dem Höhnshof und in den Anwesen Marktplatz 11 sowie Kreuzstraße 2 – 4 zu sehen.

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Der Schullerhof Das Anwesen war Bestand des so genannten Schulleroder Schulrattelshof, der sich heute in Rednitz- und Traubenhof aufteilt. Benannt ist er nach Adam Schuller aus Baiersdorf, der diesen Hof laut Gerichtsbuch am 23. Mai 1576 erhalten hatte. Nach Gottlieb Wunschel, dem Häuserchronisten, handelt es sich um den oberen Bereich des Dreiecks, das von Königstraße, Wilhelm-Löhe-Straße und der Rednitz gebildet wird und von dem unteren Teil, dem so genannten Ettlinger Hof, durch einen Weg zum Fluss getrennt war, der hinter dem schmalen Gebäude Königstraße 11 in gleicher Breite verlief und

heute mit der Flurstücksnummer 29 bezeichnet ist (Abb. 4). Erste schriftliche Überlieferungen weisen den Nürnberger Handelsmann Endres Haller 1454 als denjenigen aus, der aus dem Fischereibetrieb vor Ort Zinsen bezogen hat. Diese Rechte waren 1460 an die ebenfalls in Nürnberg ansässige Patrizierfamilie Baumgärtner abgetreten, dass die Großparzelle um die Mitte des 15. Jahrhunderts als Nürnberger Anwesen gesehen werden muss. Diese Besitzverhältnisse hatten sich erst Anfang des 16. Jahrhunderts verändert, als der domprobsteiliche Amtmann Sparhelmling den Hof 1539 an Heintz Conrad mit der Auflage verpachtet hatte, dass der

Durchgang zum Fischereianwesen durch „Hofrayth und Garten“ freizuhalten sei. Daraus ist zu schließen, dass das Fischereianwesen die älteren Rechte auf der Anlage besessen hatte aber durch die Ausbreitung des Bauernhofes nun vollständig eingekesselt war. Vielleicht liegt darin auch der Grund, dass der Chronist Albig das Alter des Anwesens als tausendjährig betrachtet hat, dafür aber keine Quelle angibt. Schaut man sich nämlich die Zubehörmerkmale aus der Heinrichsurkunde von 1007 an (ALTSTADTbläddla Nr. 41, 2007, S. 56), kann man feststellen, dass die Voraussetzungen für einen reinen Agrarbetrieb in Fürth damals noch nicht aufgeführt waren. Die Merkmale „agris“ (Äcker), „pratis“ (Wiesen), „campis“ (Felder) und „pascuis“ (Weiden) bleiben in der Urkunde unerwähnt, während „aquis“ (Gewässer) – in Fürth wahrscheinlich die fließenden Gewässer – und „piscationibus“ (Fischerei) genannt sind. Diese Beobachtung wird hier deshalb vorgetragen, weil in der Argumentation für einen frühen Königshof in Fürth immer wieder auf die notwendige Versorgung aus der landwirtschaftlichen Produktion für König und Gefolge hingewiesen wurde, urkundlich aber nicht belegbar ist. Erst mit der später nachgetragenen Bemerkung des 12. Jahrhunderts auf der Heinrichsurkunde über die Gerichtstage in Fürth, in der von