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Altstadtverein Fürth � tums. Das würde aber die Schlussfolgerung nach sich ziehen, dass es im 14. Jh. in Fürth zwei Martinspatrozinien, jeweils für eine Kirche und eine Kapelle, gegeben hätte – eine kirchenrechtliche Unmöglichkeit, da jede Kirche ihren eigenen Titel trägt. Man wäre auch vor die Wahl gestellt, ob mit „St. Martins Kirchhof“ der Kirchhof um die Pfarrkirche auf dem Kirchenplatz oder der um die vermeintliche Kapelle im Wiesengrund gemeint ist. Im Januar hat mich der Historiker Berthold von Haller auf eine Stelle in der Fronmüller-Chronik aufmerksam gemacht, wonach die vier Gotteshauspfleger und zehn weitere Vertreter des Kirchsprengels am 27. Nov. 1471 mit dem Pfarrer Cunrat Helt einen Tausch über die Kirchenpfründe vereinbart hatten (Fronmüller-Chronik, Anhang Nr. XVIII). Es handelt sich dabei um Einkünfte „in Sannt Michels und sannt Martinskirchen und Capellen“. Es geht meiner Meinung nach um die Pfründe der Michaelskirche, der Martinskirche und anscheinend weiterer Kapellen ohne Patrozinium; es lässt sich daraus nicht unbedingt ableiten, dass es in Fürth eine Michaelskirche, eine Martinskirche und eine Martinskapelle gegeben hat. Ebensowenig lässt sich daraus eine Martins-Michaelskirche wie es von Guttenberg vorgeschlagen hat und eine Martinskapelle im Wiesengrund erkennen. Wo diese weiteren Kapellen gestanden haben, geht aus der Urkunde leider nicht 32

53 – 19/20 hervor. Da im Sprengelgebiet – das war damals Stadeln, Ronhof, Muggenhof, Eberhardtshof, Ley, Höfen, Gaismannshof, Großreuth, Kleinreuth und Gebersdorf – bisher noch keine Kapellen aus dieser Zeit bekannt sind, wird man die mutmaßliche Kapelle im Wiesengrund ins Auge fassen, denn die 1347 erwähnte „capellen ze Varnpach“ war seit 1349 eigenständige Pfarrkirche und kann nicht gemeint gewesen sein. Der tatsächliche Standort wird aber nicht verraten, genau so wenig, dass eine dieser Kapellen ein Martinspatrozinium besessen hat. Weiter oben heißt es über die Gotteshauspfleger: „alle Vier die Zeytt Gotzhaußpfleger des würdigen Gotzhauß Sannt Michels und sannt Martinskirchen zu Fürtt“. Gab es demnach 1471 in Fürth eine Michaels- und eine Martinskirche? Oder muss man dem Genitiv Singular „des würdigen Gotzhauß“ entnehmen, dass wir es mit ein und derselben Kirche (v. Guttenberg) zu tun haben und nicht mit einem würdigen Gotteshaus St. Michael als Pfarrkirche und einer Martinskirche in Fürth? Dass eine davon auf dem Kirchenplatz stand und die andere im Wiesengrund, kann aus dieser Formulierung jedenfalls nicht erschlossen werden. Es ist damit aber eine urkundliche Bestätigung vorhanden, die seit 1347 die kirchliche Situation in Fürth beschreibt. Es gab hier zwei Kirchen – nicht eine in und eine bei Fürth. Dazu hat Wilhelm Deinhardt die entspre-

chende Archivalie aus dem Staatsarchiv Nürnberg (Urkunden des Landalmosenamtes Rep. 74, Nr. 1) mitgeliefert: „auch sol der selb caplan geben ieriglich von den guoten an die zwo Kirchen ze Fürt funf schilling der langen und zehen haller und an di capellen ze Varnpach achtzig haller“. Danach kann die Fürther Pfarrkirche kein Doppelpatrozinium besessen haben. Genau so wenig lässt sich aus der Überlieferung ersehen, dass es in und um Fürth herum drei kirchliche Einrichtungen gegeben hätte. Auch die strittige Diskussion über die Präpositionen „prope“ und „in“ der Abtrennungsurkunde von 1349 ist damit erledigt (ALTSTADTbläddla Nr. 51, 2017/18, S. 34). Es gab im 14./15. Jh. in Fürth zwei Patrozinien, also auch zwei Kirchen. Wenn man daran festhalten will, dass eine Kapelle im Wiesengrund existiert hat und diese Möglichkeit ist ja nicht ganz auszuschließen, lässt sich dafür kein Patrozinium festlegen. Beide Kirchen, für die ein Patrozinium bekannt ist, standen 1471 auf dem Kirchenplatz und der dabei angelegte Friedhof lässt sich nur dort lokalisieren. Wenn also elf Jahre davor 1460 von „sannd Merteins kirchoff zu Furt“ die Rede ist, sollte man den ehemaligen Friedhof um die Michaelskirche in Betracht ziehen. Will man das Martinspatrozinium sowohl mit einer Kirche wie auch einer Kapelle in Zusammenhang bringen – also zweimal erscheinen lassen – müsste berücksich-

tigt werden, dass man 1471 über die Einordnung, ob St. Martin als Kirche oder Kapelle zu betrachten ist, sehr verunsichert war, da St. Martin seit 1349 als Mutter- und Pfarrkirche des einst viel größeren Sprengels keine Funktion mehr hatte und mit „Kapelle“ der herabgestufte Status zur reinen Grabkapelle („capella annexa“) ausgedrückt ist. Danach wäre mit der Bezeichnung „sannd Merteins kirchoff zu Furt“ ein Ausdruck in Form eines Synonyms für den ältesten Friedhof Fürths vorhanden, der ein höheres Alter als St. Michaels Existenz symbolisiert, von seiner geographischen Lage her auf dem Kirchenplatz zu suchen ist und vielleicht bis zur Pfarrscheune gereicht hat (ALTSTADTbläddla Nr. 51, 2017/18, S. 32 f.). Festzuhalten bleibt dabei, dass das Begräbnisrecht immer bei der Pfarrkirche lag und nicht bei einer Kapelle außerhalb der Siedlung. Vergleicht man diese Interpretationsmöglichkeit der historischen Quellen mit den Ergebnissen der geophysikalischen Untersuchungen der AG Archäologie beim Denkmal im Wiesengrund und auf dem Kirchenplatz ist eine gewisse Übereinstimmung feststellbar. Die kartierbaren Gebäudereste in der Wiese lassen sich aufgrund der geographischen Ausrichtung nicht eindeutig als Kapelle erkennen. Es gibt keine Einfriedung des Gebäudes als Kirchhofsmauer und es lassen sich keine Grabgru-