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52 – 18/19�  Altstadtverein Fürth

große Gefahr gegeben, auf die wir hinweisen müssen, dass Öl- und Benzinreste von der Bedienung der Maschinen herrührend, sich den Wänden und Böden mitteilen, die nie mehr zu entfernen sein werden und eine verheerende Wirkung auf den Fels, die Platten und deren Untergrund … ausüben …“ In einem weiteren Schreiben Ende März 1944 an den Landwirtschaftsrat Ziegler in Nürnberg versuchte Humbser erneut gegen eine Beschlagnahmung vorzugehen, und brachte u. a. folgenden neuen Punkt mit an: „Eine Mälzerei ähnlicher Art ist heute garnicht mehr herzustellen. Wir sind überzeugt, dass selbst angesichts des Umstandes, dass obwohl damit eine rund 250 Jahre an der gleichen Stelle betriebenes Gewerbe voraussichtlich endgültig beendet ist, sentimentale Erwägungen nicht am Platze sind. Unser heutiger Antrag an Sie bezweckt lediglich, im Interesse der Sicherung der deutschen Ernährungswirtschaft, die noch mögliche Rettung eines modernen Gerstensilos … Dieser Gerstensilo soll, obwohl wegen der gegebenen Licht- und Belüftungsverhältnisse, zu einem Aufenthaltsraum für Menschen wenig geeignet, als Gefolgschaftsraum für die Belegschaft der Firma BBF ausgebaut werden … Wir erlauben uns weiterhin zu bemerken, dass wir einen Beschlagnahmebescheid nach dem Reichsleistungsgesetz noch nicht erhalten haben…“

Erfolgreiches bürokratisches Aussitzen Alles Zetern half nichts. Aus einem Schreiben am 13. April 1944 an das Kommando des Rüstungsbereichs wird Seitens der Brauerei Humbser wiederholt bemängelt, dass nach wie vor keine formalen Verträge vorhanden seien, lediglich fernmündliche Mitteilungen lägen vor. Aber auch gegen diese mündlichen Absprachen wurde scheinbar keine Rücksicht genommen. Vielmehr stellte die Brauerei resigniert fest, dass die Firma BBF „… das gesamte Objekt heute mehr oder minder für sich in Anspruch nimmt …“ und vermerkt hierzu „… da dies auf die Dauer ein untragbarer Zustand ist und es sich um keine herrenlose Sache handelt, bitten wir um Schaffung klarer Rechtsverhältnisse.“ Weiterhin schrieb die Brauerei am 20. April 1944: „… Demgegenüber weisen wir darauf hin, dass die Firma BBF unterirdische Tennenanlagen im Ausmaß von etwas 2.300 qm bereits jetzt schon praktisch in Benutzung genommen hat und etwa einen gleichen Flächeninhalt oberirdisch noch zusätzlich in Benutzung nehmen will. Die Firma BBF scheint auf dem Standpunkt zu stehen, dass sie über das gesamte Mälzanwesen verfügen kann. Es ergeben sich nun in der Praxis die vorausgesehenen Schwierigkeiten die dadurch entstanden sind, dass trotz

Der Bierkeller der Brauerei Humbser in der Bäumenstraße, der rot umrandete Bereich und die blau schraffierte Fläche wurde für die BBF offenbar genutzt – die grün schraffierte Fläche für die Beschäftigen bzw. als ziviler Luftschutzraum.

unserer Vorstellungen ein ordnungsgemäßer Beschlagnahmebescheid des Oberbürgermeisters der Stadt Fürth bisher nicht ergangen ist, indem auch der genauere Umfang der in Anspruch genommenen Grundstücksteile festzulegen gewesen wären.“ Ergänzt wird das Schreiben damit, dass durch die Brauerei beobachtet wurde, dass die eingelagerten Gartenmöbel inzwischen durch die BBF-Beschäftigten widerrechtlich genutzt werden. Des Weiteren sind Paletten mit Bierkrügen geöffnet worden, so dass

überall auf dem Brauereigelände Bierkrüge offen zugänglich herumlägen. Zusammenfassend wird beschrieben, dass scheinbar alle für brauchbar befundenen Gerätschaften und Maschinen durch die Firmenmitarbeiter zweckentfremdet wurden. Darüber hinaus seien Teile des Gebäudes für die Produktions- und Fertigungsstätte – ohne vorherige Absprache – baulich massiv verändert worden. Zusätzlich folgt ein weiteres Schreiben der Brauerei an die BBF Mitte Mai 1944 mit dem Hinweis: 31