Der Fürther Jugendrat wurde im Jahr 2021 von der Stadt Fürth eingerichtet, indem die Stadt eine Satzung für dieses Beteiligungsgremium definiert hat. Die Adresse des Jugendrats ist die der Agentur für Demokratie und Jugendbeteiligung, Waagstraße 3. Der Jugendrat soll eine überparteiliche, gewählte Interessensvertretung für die Anliegen der Jugend der Stadt Fürth sein. In einer zweijährigen Amtszeit arbeiten die ehrenamtlichen Jugendlichen mit dem Stadtrat und der Stadtverwaltung zusammen. So unterstützen sie den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Stadtverwaltung in Fragen, die die Jugendlichen in Fürth betreffen und die in den Wirkungskreis der Stadt Fürth fallen. Der Jugendrat ist dabei berechtigt, über den Oberbürgermeister, an den Stadtrat und an die Verwaltung Anträge, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu jugendrelevanten Angelegenheiten heranzutragen. Diese sind in der Regel innerhalb von vier Monaten von der Verwaltung, dem Stadtrat bzw. den Ausschüssen zu behandeln und zu beantworten. Der Jugendrat stellt sich auf dem jährlich stattfindenden Fürther Jugendforum vor und nimmt sich den dort gestellten Forderungen der Jugendlichen an.

Im Oktober 2024 wurde erstmals der Jugendrat durch die Jugendlichen in Fürth gewählt. Der erste Jugendrat bestand auf folgenden Personen:

  1. Jan Kirchner (2.055 Stimmen)
  2. Günay Akgün (1.440 Stimmen)
  3. Clara Fuderholz (1.254 Stimmen)
  4. Emma Sörgel (1.081 Stimmen)
  5. Alexander Bohn (1.007 Stimmen)
  6. Franka Votteler (913 Stimmen)
  7. Sebastian Klier (843 Stimmen)
  8. Carolin Schmidt (833 Stimmen)
  9. Mia Schindler (694 Stimmen)
  10. Sali Achmet (693 Stimmen)
  11. Tiffany Wachhausen (674 Stimmen)
  12. Julia Dierauf (673 Stimmen)
  13. Dijora Batista (666 Stimmen)
  14. Dennis Gulz (647 Stimmen)
  15. Ben Graubner (538 Stimmen)

Lokalberichterstattung

  • Armin Leberzammer: Mitsprache: Kommt bald ein Fürther Jugendrat?. In: nordbayern.de vom 8. März 2021 - online
  • Satzung des Beteiligungsgremiums Fürther Jugendrat. In: Amtsblatt der Stadt Fürth in INFÜ, Nr. 22 vom 8. Dezember 2021, S. 27 – PDF-Datei

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