Firmen - Wikipedia: "Eine Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschrift leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann (§ 17 HGB)."
Brauereien - Eigentlich sind sowohl Brauereien als auch Gaststätten Firmen.
Gaststätten - Der Duden definiert den Begriff "Gasthaus" als ein Haus mit Gaststätte und Zimmern zur Beherrbergung.
Behörden - §1 Abs. 4 AwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz): „jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt“.