Das Blutgericht im Bauernkrieg

An der Straßenkreuzung Poppenreuther Straße / Kreuzsteinweg befindet sich ein Steinkreuz mit Ruhestein. Eine alte Sage verknüpft dieses Steinkreuz mit dem Bauernkrieg des Jahres 1525. Es soll ein Grabkreuz für die Hinrichtung von dreizehn aufrührerischen Bauern sein, die zusammen mit dem Pfarrer Georg Vogel von Eltersdorf durch den Ansbacher Markgraf an dieser Stelle hingerichtet worden sein sollen. Diese Vorstellung findet sich immer wieder einmal in der Literatur und scheint von den Ausführungen Paulus Ewalds und seiner „Geschichte der Pfarrei Poppenreuth“ aus dem Jahr 1831 her zu rühren [1]

Der Kreuzstein in Poppenreuth

Anfang des 16. Jahrhunderts mussten die Bauern Abgaben für die Nutzung des Bodens entrichten. Die Erhöhung der Belastungen war die Ursache für den Aufstand der Bauern. Die Kritik erstreckte sich auch auf die verringerte Möglichkeit der Wald- und Weidenutzung. Aufgrund des Jagdrechts der Herren war es ihnen nicht mehr erlaubt selbst gegen Wildschäden vorzugehen. Dies alles war eine besondere Einschränkung von Rechten. Die Reformation mit ihrer Bibelübersetzung ermöglichte den Forderungen der Bauern ganz neue Möglichkeiten. Die Berufung auf die Heilige Schrift verlieh nämlich den Beschwerden eine neue Radikalität und religiöse Legitimation.

Schon 1524 kam es in Forchheim zu Unruhen, in denen die Wiederherstellung „alten Rechts“ verlangt wurde.
Ebenfalls 1524 ließ der Rat von Nürnberg einen Wirt von Woehrd zusammen mit zwei Tuchknappen mit dem Schwert hinrichten, weil sie „öffentlich übel vom Rat geredet“ hätten und aufriefen, dass Bürger und Bauern zusammenhalten müssten. Gleichzeitig trat auch der „Bauer von Woehrd“ auf, ein Volksprediger, der im Gewand eines Bauern predigte. Er scheint den Aufstand ziemlich angestachelt zu haben. Schließlich ist auch noch der Fall der „Gottlosen Maler von Nürnberg“ aktenkundig. Die Brüder Sebald und Barthel Beham wurden vernommen und das Ergebnis war für den Nürnberger Rat so beunruhigend, dass man die beiden Künstler ins Lochgefängnis warf.

Dazu kam noch ein gewisser Georg Pencz. 1524 hatte es bereits Versammlungen unzufriedener Bauern in Gründlach und Reichelsdorf gegeben. Trotz eines scharfen Ratserlasses, der von allen Kanzeln verlesen wurde, luden einige Rädelsführer die Bauern zu einer Versammlung am 1. Juni 1524 nach Poppenreuth ein. Die Versammlung forderte die Abschaffung des Zehnten und überhaupt von aller Obrigkeit. Es sind sogar Namen von Aufständischen bekannt:

  • Sebastian Marsch und Fritz Harscher aus Tennenlohe,
  • Cunz Weiß aus Höfles,
  • Claus Drengel aus Almoshof und
  • Hanns Redner aus Wetzendorf.

Der Rat schickte zur Versammlung den ehemaligen Augustinermönch Carl Reß als Beobachter (Dieser soll später im Jahr 1525 Pfarrer von Hersbruck geworden sein). Mit dieser Rolle als Beobachter gab er sich anscheinend nicht zufrieden. Er beteiligte sich an der Debatte und fand dabei wohl nicht die richtigen Worte. Als er Steuern und Obrigkeit verteidigte, wurde er niedergeschrien, verprügelt und lebensgefährlich bedroht. Er musste flüchten und nur ein sicheres Versteck in Poppenreuth rettete ihn vor der aufgebrachten Menge.
Dazu würde nun ein Blutgericht gut passen. Allerdings findet sich kein Eintrag in den Malefizbüchern, in denen die Namen der Hingerichteten über die Jahrhunderte hinweg verzeichnet sind.
Der Eltersdorfer Pfarrer Vogel wurde von markgräflichen Beamten verhaftet, den Nürnbergern übergeben und die enthaupteten ihn am Galgenhof 1527 wegen Wiedertäuferei. Ob die Verprügelung des ehemaligen Mönches in Poppenreuth eine Massenhinrichtung gerechtfertigt hätte, ist sehr fraglich. Dagegen spricht auch, dass der markgräfliche Scharfrichter nichts von 13 Bauern in seinen Rechnungen erwähnt. Ihm aber hätte doch pro Kopf ein Gulden zugestanden ...

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Paulus Ewald, „Geschichte der Pfarrei Poppenreuth“, Seite 40 online