Schreibt man den Schloßweg tatsächlich offiziell immer noch Schloßweg? Oder inzwischen Schlossweg?--Marocco (Diskussion) 10:56, 4. Sep. 2019 (CEST)
- Eigennamen sind von der neuen ss/ß-Regelung ausgeschlossen. Es bleibt daher beim Schloßweg, der Schloßstraße, dem Schloßhof etc. pp. --Zonebattler (Diskussion) 11:42, 4. Sep. 2019 (CEST)
- Naja, ausgenommen nur im Sinne von "müssen". Dürfen tut man schon. Verantwortlich und letztlich ausschlaggebend ist die Stadt.--Marocco (Diskussion) 11:49, 4. Sep. 2019 (CEST)