SCHINDELGASSE - DENKMALSCHUTZSKANDAL IM
ALTSTADTVIERTEL ST. MICHAEL
Die Schindelgasse, dem Fürther Bürger sicher gut bekannt als
eine der letzten uns nach der ..Sanierung” der vergangenen
Jahre verbliebenen Altstadtgassen, wurde Ende März dieses
Jahres durch die Asphaltierung des bis dahin für sie charakte
ristischen Sandsteinpflasters dem Fürther Einheitsgrau ange
paßt. Daß diese Gasse, und damit auch ihr Bodenbelag, unter
Denkmalschutz steht, war den dafür verantwortlichen Herren
im Tiefbauamt entweder nicht bekannt oder man setzte sich
einfach darüber hinweg.
Die Bürgervereinigung Altstadtviertel St. Michael protestierte
daraufhin in zwei offenen Briefen - Adressat: Tiefbauamt gegen diese offensichtliche Vergewaltigung des idyllischen
Gäßchens, ohne jedoch, trotz einer nach weiteren sechs
Wochen verschickten Bitte um Antwort, auch nur ein Ster
benswörtchen seitens des Amtes zu erfahren. Auch der teil
weise Abdruck unserer Briefe in den „Fürther Nachrichten"
erbrachte nicht die gewünschte Resonanz, immerhin ließ sich
diesem Artikel eine Stellungnahme von Stadtbaurat Schnei
der entnehmen, in der er wissen ließ, daß die Asphaltierung
aus „Sicherheitsgründen" wegen des „desolaten” Zustands
des Pflasters vorgenommen wurde und eine Ncupflasterung
nur unter „erheblichen Kosten" vorgenornmen hätte werden
können.
Nun fragt man sich, welche Bedeutung hat denn die Schindel
gasse, daß man sich der „Sicherheitsgründe" so plötzlich be
wußt wird, und man findet ganz schnell die Antwort, daß da
offensichtlich ein Schleichweg unter der Hand sanktioniert
wurde, den immer mehr Kraftfahrer benutzen, seitdem die
Altstadtviertel St. Michael Bürgervereinigung Fürth e.V. Postfach 10 - Waaggasse 2 8510 Fürth/Bayem Telefon 77 67 39 Sparkasse Fürth 162008
Beitrittserklärung Ich erkläre meinen Beitritt zur Bürgervereinigung Altstadtviertel St. Michael Fürth e.V. Name
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Schindelgasse: vorher
nachher
Durchfahrt Königsplatz - BrandenburgerStr. für den Verkehr in Richtung Hirschenstr. gesperrt wurde. Es drängt sich der Verdacht auf. die Stadt wolle hier den Teufel durch den Beelzebub austreiben, indem sie nämlich die mit Recht ge führten Beschwerden der Anlieger über die vermehrte Lärm belästigung durch die Asphaltierung des denkmalgeschütz ten Sandsteinpflasters zu unterlaufen versucht. Es wäre sicher ratsamer, hier einmal Nägel mit Köpfen zu machen
und das Grundübel zu beseitigen, sprich: die unmögliche Schaltung der Ampelanlage an der Rathauskreuzung. Verwunderlich zumindest ist auch die großzügige Art, in der sich die Stadt über die Bestimmungen des Bayerischen Denk malschutzgesetzes und darüber hinaus über ihre eigene Bau gestaltungsverordnung hinweggesetzt hat. Die gesamte Schindelgasse, somit auch der Pflasterbelag, steht unter Ensembleschutz, d.h. jede Veränderung, die in oder an ihr 3