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Stufe 1: Voruntersuchung mit einer Fläche von 169 ha Stufe 2: Vorbereitende Untersuchungen Sanierungsverdachtsgebietes mit er Fläche von 17,5 ha Stufe 3: Rahmenplanung für das „St. Michaelviertel“ – wegen des hohen Denkmalwertes der dortigen Bausubstanz wurde bereits hier eine enge Abstimmung mit dem Landratsamt für Denkmalpflege hergestellt. Stufe 4: Verfeinerte Untersuchungen mit Erarbeitung von Maßnahmeplänen sowie Neuordnungskonzepten für die einzelnen, förmlich festzulegenden Sanierungsgebiete mit einer Fläche von insgesamt 6,76 ha. Die Gebäudestruktur an den Blockrändern, insbesondere entlang der Königstraße und beiderseits der Gustavstraße,

Altstadtverein Fürth

weist hohe städtebauliche und stadtbildprägende Qualitäten auf. In den Blockinnenzonen insbesondere in den tiefen, hofartigen Quartieren – befinden sich umfangreiche Nebengebäude mit geringer Nutzung und sehr schlechter Bausubstanz. Nur eine Entkernung kann hier das Wohnumfeld und das der angrenzenden wertvolleren Bebauung deutlich verbessern. Durch Objektsanierung bleibt somit die Charakteristik des historischen Ortsbildes erhalten. Bereits zur Rahmenplanung war eine schriftliche Befragung aller Eigentümer im Michaelsviertel durchgeführt worden und deren Ergebnisse wurden in die weitere Planung mit einbezogen. Auf dieser Grundlage entstanden die Neuordnungskonzepte. Diese dienen unter anderem auch als Grundlage für

die aufzustellenden Bebauungspläne. Weiterhin wurden Zeit- und Maßnahmenprogramme, Kosten- und Finanzierungsübersichten sowie Sozialpläne entwickelt. Hiernach müssen in den nächsten 10 bis 15 Jahren rund 230 Haushalte dauerhaft umgesetzt und 150 Gebäude unterschiedlicher Größe abgebrochen werden. Bei 87 Gebäuden ist eine umfangreiche Modernisierung notwendig. Das permanente Stellplatzdefizit in diesem Gebiet soll durch den Bau von Quartierstiefgaragen mit insgesamt 106 Stellplätzen, zusätzlich zu 52 oberirdischen Stellplätzen beseitigt werden. Die öffentlichen Freiflächen sollen in ihrer Nutzung und Gestaltung an die Qualitäten der neugeordneten Gustavstraße angeglichen werden.

Außerdem wird angestrebt, in den neuen Sanierungsgebieten eine ausgewogene Sozialstruktur der Wohnbevölkerung zu erreichen. So sollen Studenten, Singles, Senioren ebenso dort leben können, wie große und kleine Familien. Am 8. Februar 1991 wurden daher mit Beschluß des Stadtrates die Sanierungsgebiete III – Gustavstraße IV – Rednitzhof    V – Heimplatz förmlich festgelegt. Natürlich erfordern solche Maßnamen eine hohe finanzielle Anstrengung und auch Förderung. Mit der Deutschen Einheit ist allerdings ein politisches Ereignis eingetreten, das zu teilweise erheblichen Verschiebungen auf der „Zeitachse“ führen dürfte. �  Günter Jahreis Stadtplanungsamt/ Städtebauförderung

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