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52 – 18/19�  Altstadtverein Fürth

Der geplante neue Eingangsbereich in der Schwabacher Straße läuft über zwei Häuserbreiten. Beide Häuser haben bisher die für die westliche Innenstadt typischen klassizistischen Sandsteinfassaden, ausgeführt als regelmäßige Lochfassade mit deutlich stehenden Fensterformaten. Nach unserer Information wurde das Haus Schwabacher Straße 3 aus der Denkmalliste herausgenommen, da dies Haus im Inneren kaum noch historische Substanz aufweist. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat wohl dem Komplettabriss prinzipiell zugestimmt. Das rechte Gebäude steht allerdings noch als Einzeldenkmal in der Denkmalliste des BLfD. Eine neue Fassade im Bereich Schwabacher Straße 3 erscheint also aus denkmalschutzrechtlicher Sicht möglich. Bei der Gestaltung dieser neuen Fassade gibt die AG Stadtbild zu bedenken, dass das Bauvorhaben Teil eines bundesweit einzigartigen Areals der westlichen Innenstadt ist, in dem die historischen Blockrandbebauungen in einer Geschlossenheit noch bauzeitlich erhalten sind, wie dies nur noch in Görlitz – hier allerdings als Stuckfassade und nicht in Sandstein – der Fall ist. Dies macht die westliche Innenstadt zu einem historischstädtebaulich äußerst wertvollen Areal. Wie Sie wissen, gab es vor einigen Jahren sogar Bestrebungen, die westliche Innenstadt aufgrund dieser einheitlichen Geschlossenheit der Sand-

Die zunächst vom Investor favorisierte Option A kommt zwar modisch daher, nimmt aber keinerlei Bezug auf das sehr besondere Umfeld der westlichen Innenstadt von Fürth

steinfassaden als Weltkulturerbe vorzuschlagen. Bei der Neugestaltung des Eingangsbereiches City-Center muss auf diese einzigartige Situation eingegangen werden. Jeder Entwurf sollte v. a. hinsichtlich seiner Ensemblewirkung überprüft werden. Dabei sollten die Bezüge zur Umgebung nicht nur akademisch konstruiert sein, sondern auch für den einfachen Passantenblick leicht erkennbar sein. Die AG Stadtbild und Stadtentwicklung regt in diesem Zusammenhang daher Folgendes an: - �Neuer Eingang nur über die Fassade des Hauses Schwabacher Straße 3, um auf die „Körnung“ der Stadt an dieser Stelle zu reagieren. Also kein einheitliches, über zwei historische Häuserbreiten durchgehendes Erscheinungsbild. Dabei sollten die Breiten der jetzigen Fassaden aufgenommen werden und ablesbar sein.

- �Durchgehende Traufe und Satteldach. - �Alle nicht gläsernen Fassadenelemente in verfugtem Sandstein ähnlich „Neue Mitte“. Keine „Sandsteintapete“ oder offene Fugen. - �Kein Vorspringen der Fassade in den Straßenraum. Besser ist die Aufweitung der an dieser Stelle sehr engen Situation durch Rücksprung der Fassade. Der Passant wird so in die Mall gelenkt und die „Gassen“oder Passagen-Anmutung verstärkt. (Hinweis der Redaktion: Vom Investor wurden drei Entwürfe vom Architekturbüro Chapman-Taylor vorgelegt, von denen nur die Option A der Öffentlichkeit über die Zeitung bekannt ist. Aus urheberrechtlichen Gründen können wir leider nur diese Option veröffentlichen, obwohl im nachfolgenden auch auf die beiden anderen Optionen eingegangen wird)

Vergleichen wir alle drei vorgelegten Optionen, kommt Option C unseren Anregungen noch am nächsten, scheint uns aber noch sehr uninspiriert. Die Lochfassade des größeren nördlichen Gebäudeteils differenziert nicht zwischen Erdgeschoss und den oberen Geschossen. Gerade diese Trennung ist aber ein für die westliche Innenstadt typisches Element. Man kann den Eindruck gewinnen, dass diese Option nur angefertigt wurde, um eine zurückhaltende Gestaltung als langweilig erscheinen zu lassen und Option A zu favorisieren. Option B zeigt eine bewusst modische und völlig rücksichtlose Fassade mit v. a. auf lange Sicht hohem Verschandelungspotential. Auch hier hat man den Verdacht, dass sie zur Abschreckung dient, um Option A erträglich erscheinen zu lassen. Bei Option A läuft zwar zumindest die Traufe durch und somit bleibt die Dachlandschaft als „Fünfte Fassade“ unberührt, die „Glasorgie“ unterhalb der Traufe nimmt allerdings keinerlei Bezug zur Umgebung. Das Ensemble ist so massiv gestört. Dabei hat die Glasfassade v. a. in den oberen Geschossen außer Werbung keinerlei Funktion, denn in Handelsimmobilien ist der Ausblick eher von zweitrangiger Bedeutung, ja oft sogar unerwünscht, da die Verkaufsflächen meist nach innen orientiert sind. In der Option A ist einzig der „Hingucker-Alarm“ beabsichtigt. Wir warnen 13