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52 – 18/19�  Altstadtverein Fürth

Das karolingische Königsland

Um wenigstens das karolingische Alter Fürths aufrecht erhalten zu können, wird immer wieder ein Beurkundungsvorgang des letzten Karolingerkönigs Ludwig das Kind in Anspruch genommen, der 907 an zwei aufeinander folgenden Tagen jeweils eine Urkunde in „loco furt dicto“ ausgestellt hat (18./19. März 907) und die Meinung vertreten, dass damit unser Fürth an der Rednitz gemeint gewesen sei. Wenn vorausgesetzt wird, dass der Ursprung Fürths wie oben geschildert immer nur mit der Schleppstrecke an der Rednitzfurt in Zusammenhang gebracht worden ist, wäre diese Annahme auch konsequent, hätte aber einen entscheidenden Fehler. In der Urkunde Heinrichs II. vom 1. November 1007, die aufgrund der Angaben eindeutig mit Fürth in Verbindung gebracht werden kann, ist „locum furti dictum“ zu lesen. Nach den Germanisten Jakob und Wilhelm Grimm handelt es sich bei der Bezeichnung „furti“ um einen Plural, der später auch den Umlaut „ü“ in Fürth bewirkt hat. Fürth lag 1007 an mehreren Furten. Daraus ergeben sich zwei Überlegungen: Entweder ist in den hundert Jahren zwischen 907 und 1007 mindestens eine weitere bedeutende Furt mit Bezug auf unseren Ortsnamen dazugekommen mit allen dazugehörigen Vorrichtungen (z. B. die Pegnitzfurt im Bereich der Ludwigsbrücke) oder 907 war ein ganz anderer Furt-Ort gemeint, in dem Ludwig das Kind geurkundet hat. Ein zusätzlich erschwerendes Problem bei der Beurteilung für die Ausstellung der Ludwigsurkunde in Fürth an der Rednitz liegt obendrein in der Tatsache, dass sowohl Ludwig das Kind als auch Heinrich II. jeweils als Könige mit dem Ort zu tun gehabt hätten – er über einen längeren Zeitraum (100 Jahre) in Königshand gewesen sein müsste und damit als Fiskalgut zu betrachten wäre. Verwirrend wirkt dabei die Urkunde Ludwig des Kindes von 903 als er die Orte „Varenbach“ und „Zenna“

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