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kein Zufall sein, das ein Zeuge aus dem Erschließungsgebiet in einer Urkunde Bischof Ottos II. von Bamberg 1194 Egilolf de Liupoldestein genannt wird und damit eine Verbindung zum Namen des Ortsnamengebers herstellt. Nach langer Pause und wieder in der Schweinfurter Gegend stellte Abt Gumbold vom Kloster Michelsberg 1099 eine Urkunde aus, in der ein Heridegen als 1. Zeuge zusammen mit einem Waltger als letzter Zeuge aufgeführt sind. Auch hier erinnert die Namenskombination Gumbold (Namenszeichen „bald/pald“), Heridegen und Waltger an Namen, die wir als Ortsnamengeber im Ausbaugebiet der Domäne Herzogenaurach schon kennen gelernt haben und wahrscheinlich auf verwandtschaftlicher Zusammengehörigkeit beruhen, wobei Heridegen nur mit dem Namenszeichen „heri“ hier punkten kann. Die Umgebung von Schweinfurt ist deshalb interessant, weil der letzte Gründlacher Herdegen (1271 – 1306) die Burg Mainberg als Reichslehen besessen hat bevor sie 1305 an die Grafen von Henneberg weiter gereicht wurde (Fronmüller). 1128 wird Herdegen de Wisahe vor dem oben bereits genannten Bero von Wisentowe erwähnt. 1131, 1144 und ca. 1146 tritt ein Herdegen „prepositus“ (Propst) als Zeuge in Eichstätter Urkunden auf, die das neu gegründete Bischofskloster Plankstetten betreffen. Er war ein Geistlicher, der bereits ein höheres Amt in der Eichstätter Domkirche eingenommen hatte. Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass der erste Abt dieses Klosters Rudolf hieß, ein Name, den wir oben als Bruder des Herdegin von Grintila um 1140 bereits kennen gelernt haben. Da die erwähnten Michelsberger Urkunde vom Abt Andreas weder eindeutig datiert werden kann noch klar angegeben ist, ob die beiden Gründlacher Zeugen als Geistliche aufgetreten sind – die Bezeichnung „frater eius“ kann auch „Bruder derselben christlichen Gemeinschaft“ bedeuten – sollte diese mögliche Verbindung des Herdegin von Grintila zum Eichstätter Dom und seinem Bischofskloster nicht ausgeschlossen werden, zumal ein Rudolff sonst nie wieder unter den Gründlacher Namen vorkommt. Dies ist aber nur möglich, wenn der Abt Rudolf bei der jährlichen Abtwahl des Bischofs nach 1131 weiterhin am Leben war und er der klösterlichen Gemeinschaft angehört hat. Im Falle eines anzunehmenden, sehr hohen Alters wäre verständlich, dass ihn der „prepositus“ auf dem Weg zum Kloster Michelsberg begleitet hätte. Oder waren es vielleicht doch leibliche Brüder? 1132 und 1137 wird der Zeuge Herdegen von Hagenenberc (Hannberg) in Urkunden des Domkapitels Bamberg genannt. Dieser Herdegen könnte direkt mit den Gründlachern in Verbindung stehen oder als Vorfahr betrachtet werden – nicht nur weil Teile der Oblei Hannberg unter den Erbgütern der letzten Gründ-

lacherin Magareta von Hohenlohe-Brauneck 1315 immer noch aufgeführt werden, sondern auch weil das Gebiet nördlich des Domänengebietes Büchenbach als Zugewinn durch Rodung betrachtet werden muss und als Schaffensmerkmal der Erschließersippe in der Urdomäne Büchenbach gelten kann, das Rodungsgebiet selbst wie oben bei Herzogenaurach und Forchheim separat von der Hauptdomäne in Urkunden behandelt wurde. Das Gebiet wurde von Bischof Gunther von Bamberg vor dem 6. Januar 1065 dem Domstift übertragen, dass Herdegen von Hagenenberc als Ministerialer des Domstifts zu sehen ist, der nach seinem Stammsitz benannt war. Da auch der Herdegen „prepositus“ von der Eichstätter Domkirche mit ihm zeitgleich allerdings in Eichstätter Urkunden vorkommt, muss nach einer Beziehung der beiden gefragt werden. Zwischen 1057 und 1075 wurde unter Bischof Gundekar II. von Eichstätt ein Kirchweihregister erstellt, in dem an 10. Stelle der Ort Hagenesberc aufgeführt ist. F. Heidingsfelder identifiziert diesen Ort mit Hainsberg bei Dietfurt. Da wir aber sehen können, dass Kirchweihen weit außerhalb der Diözese Eichstätt aufgeführt sind und unklar bleibt auf welcher Basis diese Liste erstellt wurde, ist aufgrund der Namensgleichheit der Ortschaften sowie der Gleichheit der Namensglieder in beiden Bischofsnamen (ahd. „gund“ = „Kampf/Krieg“ und ahd. „heri“ aus dem germ. „char“ < indogerm. „kar“ = “rühmen, gedenken” mit der uralten Bedeutung „Kampfesruhm“) eine verwandtschaftliche Nähe der Bischöfe zueinander mit entsprechender Aufnahme von Privatbesitz in diese Liste anzunehmen und die beiden ca. 80 Jahre später genannten Herdegen wären vielleicht verwandtschaftlich eingebunden gewesen, einer als Ministerialer Bambergs, der andere als „prepositus“ der Bischofskirche in Eichstätt. Ein Zeichen der angenommenen Verbindung könnte „heri“ in allen Namen sein. Zwischen 1138 und 1147 erscheint der Zeuge Liupold de Grintelach als erster Gründlacher in einer Traditionsurkunde für Weihenstephan, 1140 in der Bestätigungsurkunde für Weißenohe durch König Konrad III. und 1142 in einer weiteren Urkunde Konrads III., die ihn bereits als Person von herausragender Stellung im Umfeld des Königs präsentiert. Auffällig ist dabei seine Zeugenschaft in der Weihenstephaner Traditionsurkunde ungefähr 140 Jahre nachdem ein Zeuge namens Liutpold in einer Freisinger Urkunde genannt worden war, der wie oben angedeutet als Treuhänder der Domäne Büchenbach in Betracht gezogen werden konnte. Ist daraus eine nachhaltige Beziehung zum Freisinger Umfeld und der dort einst residierenden Liutpolde erkennbar, die nach so langer Zeit immer noch lebendig war? Diese im Nürnberger Urkundenbuch leider nur als Anmerkung erwähnte Urkunde wurde nicht unNr. 54 – 2020/21

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