Marktrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit der '''Markterhebung''', bekam der Ort Fürth das '''Marktrecht''' ("''Markt Fürth''"), von seiner Gründung als [[Königshof Fürth|Königsort]] vom König verliehen. Damit hatte Fürth von Anfang an das königliche Recht Märkte abzuhalten. | Mit der '''Markterhebung''', bekam der Ort Fürth das '''Marktrecht''' ("''Markt Fürth''"), von seiner Gründung als [[Königshof Fürth|Königsort]] vom König verliehen. Damit hatte Fürth von Anfang an das königliche Recht Märkte abzuhalten. | ||
Fürth verlor sein anfängliches ''Marktrecht'' nach [[1007]] im Zuge von [[Nürnberg]] Erhebung zum neuen Königsort. Fürth erhielt das Marktrecht erst wieder [[1062]] durch König Heinrich IV. zurück. Fürth ist somit bis zur seiner [[Stadterhebung]] [[1808]] ein Marktflecken. | Fürth verlor sein anfängliches ''Marktrecht'' nach [[1007]] im Zuge von [[Nürnberg]] Erhebung zum neuen Königsort. Fürth erhielt das Marktrecht erst wieder [[1062]] durch König [[Heinrich IV.]] zurück. Fürth ist somit bis zur seiner [[Stadterhebung]] [[1808]] ein Marktflecken. | ||
Das ''Marktrecht'' war ein sehr wichtiges und bedeutendes Recht - ein bedeutsames wirtschaftlich Recht. | Das ''Marktrecht'' war ein sehr wichtiges und bedeutendes Recht - ein bedeutsames wirtschaftlich Recht. |