Quecksilber: Unterschied zwischen den Versionen

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Das neue Silberbelegungsverfahren setzte sich trotzdem mit der Zeit durch. Die Kundschaft gewöhnte man an die neuen Spiegel, indem man ''"die Rückseite des Spiegels mit Bronze bestrich und ihr so ein ähnliches Aussehen gab"'' wie die Quecksilberspiegel.<ref>Philipp Berlin: ''Die Bayerische Spiegelglasindustrie.'', 1909, S. 22. [https://ia601307.us.archive.org/5/items/diebayerischespi00berl/diebayerischespi00berl.pdf zum online-Digitalisat]</ref>
Das neue Silberbelegungsverfahren setzte sich trotzdem mit der Zeit durch. Die Kundschaft gewöhnte man an die neuen Spiegel, indem man ''"die Rückseite des Spiegels mit Bronze bestrich und ihr so ein ähnliches Aussehen gab"'' wie die Quecksilberspiegel.<ref>Philipp Berlin: ''Die Bayerische Spiegelglasindustrie.'', 1909, S. 22. [https://ia601307.us.archive.org/5/items/diebayerischespi00berl/diebayerischespi00berl.pdf zum online-Digitalisat]</ref>


Etwa [[1883]] fertigte der Arzt Dr. [[Wilhelm Mayer]] eine Denkschrift mit dem Titel: „Die sanitären Zustände der Quecksilber-Spiegelbelegen in Fürth“ an, die die Zustände in den Belegen und deren Auswirkungen auf die Arbeiter detailliert dokumentierte und Regeln im Umgang mit Quecksilber definierte. Ende 1884 gründeten die Fürther Beleganstalten einen Glasbeleger-Hilfsverein, der Mittel bereitstellte, damit Beleger mindestens einen Monat im Jahr ihre Tätigkeit aussetzen konnten.  <ref>Michael Müller: ''Seligman Bendit & Söhne Spiegelglas- und Fensterglas-Fabriken'', in: Fürther Geschichtsblätter, Heft 2/2006 und 3/2006, 56. Jg., S. 24.'' - [http://www.alemannia-judaica.de/images/Images%2083/Kopie%20von%20Seligman%20Bendit%20endg.%201.pdf zur pdf-Datei]</ref>
Nachdem ein strenges Reichsgesetz drohte, kam es [[1885]] zu freiwilligen sanitären Einrichtungen der vereinigten Fabrikanten unter ärztlicher Überwachung und anderen Arbeitsschutzvorschriften, wie Dauerbelüftung, teilweise bezahlter Urlaub usw.<ref>Philipp Berlin: ''Die Bayerische Spiegelglasindustrie.'', 1909, S. 112. [https://ia601307.us.archive.org/5/items/diebayerischespi00berl/diebayerischespi00berl.pdf zum online-Digitalisat]</ref>
Nachdem ein strenges Reichsgesetz drohte, kam es [[1885]] zu freiwilligen sanitären Einrichtungen der vereinigten Fabrikanten unter ärztlicher Überwachung und anderen Arbeitsschutzvorschriften, wie Dauerbelüftung, teilweise bezahlter Urlaub usw.<ref>Philipp Berlin: ''Die Bayerische Spiegelglasindustrie.'', 1909, S. 112. [https://ia601307.us.archive.org/5/items/diebayerischespi00berl/diebayerischespi00berl.pdf zum online-Digitalisat]</ref>
Am 30. Juli 1889 kam eine staatliche Verordnung von Preußen, Bayern und Baden - „Die Einrichtung und den Betrieb der Spiegelbelegeanstalten
betreffend". ''"Die drakonischen Bestimmungen trafen eine Industrie, die an sich schon schwer gegen das billigere Silberbelegen kämpfte, die neuen Auflagen, die alle bestehenden Belegen unmöglich machten und Neubauten erfordert hätten, glichen mehr einem Verbot des Quecksilberbelegens überhaupt."''<ref>Philipp Berlin: ''Die Bayerische Spiegelglasindustrie.'', 1909, S. 112f. [https://ia601307.us.archive.org/5/items/diebayerischespi00berl/diebayerischespi00berl.pdf zum online-Digitalisat]</ref>


Die Folgen dieser Vorkehrungen sowie der allgemein voranschreitenden Umstellung auf die Silberbelegung beschrieb Philipp Berlin 1909 folgendermaßen:
Die Folgen dieser Vorkehrungen sowie der allgemein voranschreitenden Umstellung auf die Silberbelegung beschrieb Philipp Berlin 1909 folgendermaßen:
::''"In den Jahren 1885—1890 sanken die Krankheitstage an Merkurialerkrankungen von 13,52 auf 0,66 für je 100 Arbeitstage und von 1891 ab kam überhaupt keine Quecksilbererkrankung mehr zur Anmeldung, der Merkurialismus in den Fürther Spiegelbelegen war erloschen."''
::''"In den Jahren 1885—1890 sanken die Krankheitstage an Merkurialerkrankungen von 13,52 auf 0,66 für je 100 Arbeitstage und von 1891 ab kam überhaupt keine Quecksilbererkrankung mehr zur Anmeldung, der Merkurialismus in den Fürther Spiegelbelegen war erloschen."''
Am 30. Juli 1889 kam eine staatliche Verordnung von Preußen, Bayern und Baden - „Die Einrichtung und den Betrieb der Spiegelbelegeanstalten
betreffend". ''"Die drakonischen Bestimmungen trafen eine Industrie, die an sich schon schwer gegen das billigere Silberbelegen kämpfte, die neuen Auflagen, die alle bestehenden Belegen unmöglich machten und Neubauten erfordert hätten, glichen mehr einem Verbot des Quecksilberbelegens überhaupt."''<ref>Philipp Berlin: ''Die Bayerische Spiegelglasindustrie.'', 1909, S. 112f. [https://ia601307.us.archive.org/5/items/diebayerischespi00berl/diebayerischespi00berl.pdf zum online-Digitalisat]</ref>


Andere Quellen schreiben, dass [[1886]] das Quecksilber-Verfahren verboten wurde.
Andere Quellen schreiben, dass [[1886]] das Quecksilber-Verfahren verboten wurde.