Dreiherrschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Fürth lag an der Grenze von drei Territorien, deren Herren gerne Fürth in ihrer Herrschaft (Alleinherrschaft) gehabt hätten, sie rangen also Jahrhunderte um Fürth:
Fürth lag an der Grenze von drei Territorien, deren Herren gerne Fürth in ihrer Herrschaft (Alleinherrschaft) gehabt hätten, sie rangen also Jahrhunderte um Fürth:


Die Herrschaft der [[Bistum Bamberg|Dompropstei Bamberg]] (zunächst "Alleineigentümer" von Fürth: bekam Fürth [[1007]] zu ihrer Versorgung geschenkt), dann ab [[1200]] der Burggrafen von Nürnberg bzw. [[Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach|Markgrafen von Brandenburg-Ansbach]] (Hohenzollern/Erben der Grafen von Abenberg) als [[Vogtei|Vogt]] von Fürth (Weltliche Gerichtsbarkeit) und Geleitsherr, und schließlich ab etwa [[1400]] auch der [[Nürnberg|Reichstadt Nürnberg]] (Private Grundbesitzer/ Patrizier und Kirchenhoheit des Rates der Reichsstadt, und das Reichsschultheißenamt).
1) Die [[Bistum Bamberg|Dompropstei Bamberg]]. (Sie bekam Fürth [[1007]] von Kaiser [[Heinrich II.]] zu ihrer Versorgung geschenkt und war damit zunächst "Alleineigentümerin".)
 
2) Dann ab [[1200]] die Burggrafen von Nürnberg bzw. [[Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach|Markgrafen von Brandenburg-Ansbach]] (Hohenzollern/Erben der Grafen von Abenberg) als [[Vogtei|Vögte]] von Fürth (Vertreter in Fürth: Geleitsherr; Ausübung der weltlichen Gerichtsbarkeit).
 
3) Schließlich ab etwa [[1400]] auch die [[Nürnberg|Reichstadt Nürnberg]]. (Einfluss durch: Private Grundbesitzer/Patrizier; Kirchenhoheit des Rates der Reichsstadt; Reichsschultheißenamt.)


Diese Herrschaft war nach Häusern und Grundstücken eingeteilt, jeder Fürther Einwohner war also genau einem der drei Herren unterstellt.
Diese Herrschaft war nach Häusern und Grundstücken eingeteilt, jeder Fürther Einwohner war also genau einem der drei Herren unterstellt.