Stadtrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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* Zum Samstag, den 24. September [[1808]], zur Stadt Fürth, "Stadt Zweiter Klasse", mit Verwaltung durch königlich-bayerische Staatsbeamten. | * Zum '''Samstag, den [[24. September]] [[1808]]''', zur Stadt Fürth, "Stadt Zweiter Klasse", mit Verwaltung durch königlich-bayerische Staatsbeamten. | ||
* Zum Jahre [[1818]], zur Stadt Fürth, "Stadt Erster Klasse", mit eigener Stadtverwaltung mit zwei Bürgermeistern, einem [[Magistrat]] und einem [[Stadtrat|Gemeindekollegium]]. Das Fürther [[Kleeblatt]] erhielt nun den Rang eines Stadtwappens. | * Zum '''Jahre [[1818]]''', zur Stadt Fürth, "Stadt Erster Klasse", mit eigener Stadtverwaltung mit zwei Bürgermeistern, einem [[Magistrat]] und einem [[Stadtrat|Gemeindekollegium]]. Das Fürther [[Kleeblatt]] erhielt nun den Rang eines Stadtwappens. | ||
Von seiner Größe und Bedeutung war dies ein längst überfälliger Schritt. | Von seiner Größe und Bedeutung war dies ein längst überfälliger Schritt. | ||
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'''Zu allgemeiner Thematik rund um das [http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtrecht ''Stadtrecht''] sei auf den entsprechenden Artikel auf wikipedia.de verwiesen.''' | '''Zu allgemeiner Thematik rund um das [http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtrecht ''Stadtrecht''] sei auf den entsprechenden Artikel auf wikipedia.de verwiesen.''' | ||
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* [[Bürgermeister]] und [[Oberbürgermeister]] | * [[Bürgermeister]] und [[Oberbürgermeister]] | ||
* [[Markterhebung]] | * [[Markterhebung]] | ||
[[Kategorie: Geschichte]] | [[Kategorie: Geschichte]] |