Datei:Baugenehmigung Birkenstrasse 4- Kopie.jpg: Unterschied zwischen den Versionen

ist schon richtig, beziieht sich auf Nr. 4, wenngleich das m.W. keiin Gasthaus war.
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
(ist schon richtig, beziieht sich auf Nr. 4, wenngleich das m.W. keiin Gasthaus war.)
Zeile 12: Zeile 12:
Herrn Stukkateurmeister Anton Mayer wird hiermit die baupolizeiliche Erlaubnis zur Errichtung eines Gewerbe- u Bürohauses [?] mit Gasthaus u. Pissoir auf seinem Anwesen Gem, No 1018 1/11 nach Maßgabe des am 12. d. Mo. vorgelegtem Plan erteilt.
Herrn Stukkateurmeister Anton Mayer wird hiermit die baupolizeiliche Erlaubnis zur Errichtung eines Gewerbe- u Bürohauses [?] mit Gasthaus u. Pissoir auf seinem Anwesen Gem, No 1018 1/11 nach Maßgabe des am 12. d. Mo. vorgelegtem Plan erteilt.
Die Bestimmungen der allg. Verordg. v, 19. Augt. 1881 u. der oberpolizeilichen Vorschriften über die Anlagen von Dung- u. Versitzgruben sind hierbei genau einzuhalten.   
Die Bestimmungen der allg. Verordg. v, 19. Augt. 1881 u. der oberpolizeilichen Vorschriften über die Anlagen von Dung- u. Versitzgruben sind hierbei genau einzuhalten.   
Der Neubauhwert [?] des Hauses No. 4 der Birkenstraße [ist zu] erhalten.
Der Neubau hat die Haus No. 4 der Birken-Straße erhalten.
Gegenwärtige Einwilligung erlischt ...  
Gegenwärtige Einwilligung erlischt ...  
Fürth 18. Februar 1899
Fürth 18. Februar 1899
3.674

Bearbeitungen