In Fürth angekommen musste er sich der Spruchkammer zur Entnazifizierung stellen. In seinem Verfahren am [[25. September]] [[1946]] in Fürth wurde er in die Gruppe 5, als Entlasteter eingestuft. Hierzu hatte Putz viele Entlastungschreiben erhalten, u.a. auch von hochrangigen Kirchenvertretern wie Martin Niemöller sowie der Göttinger und spätere Bonner Systematiker Hans Joachim Iwand. Die Anklageschrift hatte noch das Ziel Putz als Hauptschuldigen (Gruppe 1) zu überführen, was formal auf Grund des Gesetzes zur Befreiung von Nationalismus und Militarismus in Bayern vom 5. März 1946 nicht zutreffend gewesen wäre. Formal hätte bestenfalls eine Anklage als Belasteter (Gruppe 2) bzw. Minderbelasteter (Gruppe 3) möglich sein können. Vor dem Hintergrund, dass die ersten Spruchkammern von Laienrichtern geführt wurden, ein verständlicher Fehler - evtl. auch die die Einstufung in die Gruppe 5 als Entlasteter. | In Fürth angekommen musste er sich der Spruchkammer zur Entnazifizierung stellen. In seinem Verfahren am [[25. September]] [[1946]] in Fürth wurde er in die Gruppe 5, als Entlasteter eingestuft. Hierzu hatte Putz viele Entlastungschreiben erhalten, u.a. auch von hochrangigen Kirchenvertretern wie Martin Niemöller sowie der Göttinger und spätere Bonner Systematiker Hans Joachim Iwand. Die Anklageschrift hatte noch das Ziel Putz als Hauptschuldigen (Gruppe 1) zu überführen, was formal auf Grund des Gesetzes zur Befreiung von Nationalismus und Militarismus in Bayern vom 5. März 1946 nicht zutreffend gewesen wäre. Formal hätte bestenfalls eine Anklage als Belasteter (Gruppe 2) bzw. Minderbelasteter (Gruppe 3) möglich sein können. Vor dem Hintergrund, dass die ersten Spruchkammern von Laienrichtern geführt wurden, ein verständlicher Fehler - evtl. auch die die Einstufung in die Gruppe 5 als Entlasteter. |