Gänsberg: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Sozialer Aspekt ===
=== Sozialer Aspekt ===
Da bei der Flächensanierung die Bevölkerung umgesiedelt werden mußte, zerbrach das soziale Gefüge der zentralen Innenstadt in weiten Teilen. Dies hatte für den näheren Umkreis des Gänsbergs enorme Folgen. So änderte sich z.B. die Struktur der Gastronomie folgenden Jahren drastisch und viele Geschäfte um den Gänsberg verschwanden aus dem Stadtbild.  
Da bei der Flächensanierung die Bevölkerung umgesiedelt werden musste, zerbrach das soziale Gefüge der zentralen Innenstadt in weiten Teilen. Dies hatte für den näheren Umkreis des Gänsbergs enorme Folgen. So änderte sich z.B. die Struktur der Gastronomie folgenden Jahren drastisch und viele Geschäfte um den Gänsberg verschwanden aus dem Stadtbild.  


Am Gänsberg wohnten die sozial schwächeren Bevölkerungsteile Fürths. Ein Problem dessen man sich vorsätzlich mit der Flächensanierung ebenso auf einfachstem Wege entledigen wollte wie der tiefergehenden Auseinandersetzung mit dem Grundstück des ehemaligen jüdischen Schulhofes.
Am Gänsberg wohnten die sozial schwächeren Bevölkerungsteile Fürths. Ein Problem dessen man sich vorsätzlich mit der Flächensanierung ebenso auf einfachstem Wege entledigen wollte wie der tiefergehenden Auseinandersetzung mit dem Grundstück des ehemaligen jüdischen Schulhofes.


=== Wirtschaftlicher Aspekt ===
=== Wirtschaftlicher Aspekt ===
Es darf trotz des so oft zitierten Raubbaues an den Gebäuden des Gänsbergs nicht verschwiegen werden, daß die Flächensanierung aus wirtschaftlicher Sicht ein voller Erfolg für die Stadt Fürth war. Zur damaligen Zeit stellte der Freistaat Bayern nur für den Neubau von Wohnraum Gelder zur Verfügung, nicht aber für die Sanierung von Altbauten, auch das Denkmalschutzgesetz trat erst später in Kraft.
Es darf trotz des so oft zitierten Raubbaues an den Gebäuden des Gänsbergs nicht verschwiegen werden, dass die Flächensanierung aus wirtschaftlicher Sicht ein voller Erfolg für die Stadt Fürth war. Zur damaligen Zeit stellte der Freistaat Bayern nur für den Neubau von Wohnraum Gelder zur Verfügung, nicht aber für die Sanierung von Altbauten, auch das Denkmalschutzgesetz trat erst später in Kraft.


==Literatur==
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