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Am [[14. April]] und [[16. April]] [[1314]] wiederholte  Burggraf [[Konrad der Fromme]] eine Schenkung (seines Anteils an Fürths Vogeitrecht an den Dompropst) aus dem Jahre [[1303]] und "fügte noch ein Verzeichniß dieser abgetretenen Lehenleute und Gefälle in der Absicht bei, damit, [...], die verzeichnete Geldabgabe nie erhöht, und die Unterthanen nie mehr voigthaft werden sollen."<ref>In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 433. - [http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PID=PPN354020684|LOG_0275&physid=PHYS_0433 online-Digitalisat der Universität Göttingen]</ref>
* Am [[14. April]] und [[16. April]] [[1314]] wiederholte  Burggraf [[Konrad der Fromme]] eine Schenkung (seines Anteils an Fürths Vogeitrecht an den Dompropst) aus dem Jahre [[1303]] und "fügte noch ein Verzeichniß dieser abgetretenen Lehenleute und Gefälle in der Absicht bei, damit, [...], die verzeichnete Geldabgabe nie erhöht, und die Unterthanen nie mehr voigthaft werden sollen."<ref>In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 433. - [http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PID=PPN354020684|LOG_0275&physid=PHYS_0433 online-Digitalisat der Universität Göttingen]</ref>


Bei den Hohenzollern verblieben war aber das sog. Geleitsrecht.  
* Bei den Hohenzollern verblieben war aber das sog. Geleitsrecht.  
 
==Fronmüllerchronik==
:''Es scheint, daß unter den Lehensleuten die Befürch­tung entstand und zu Ohren des Burggrafen kam, es möchten die nach seinem und seiner Gemahlin Tod an das Domkapitel übergehenden Abgaben für die Pächter eine gewaltsame Erhöhung erleiden, weshalb er sich veranlaßt fühlte, den Donationsbrief in seinem Todesjahre 1314 zum dritten Male auszustellen, mit der Bestimmung, daß die aufgeführten Gefälle nie erhöht werden dürften und daß ein eigener Beamter zur Perception derselben angestellt werden müsse. Letzterer hatte die bisherigen Pächter zu ersehen und zugleich darüber zu wachen, daß die Bestimmungen der Schenkurkunde, namentlich in Bezug auf die Abhaltung der dem Domkapitel auferlegten gottesdienstlichen Verrichtungen auch richtig eingehalten würden. Damit auch der gemeine Mann die Urkunden verstehen könne, so waren sie in deutscher Sprache verfaßt. Die Wirkung derselben war von großer Tragweite für die Entwickelung Fürths; die darin gewährte Zusicherung der Nichterhöhung der Abgaben zog viele Ansiedler an. Deshalb hob auch die Fürther Gemeinde auf das Sorgfältigste diesen Donationsbrief auf und ließ sich ihn von den Markgrafen, zuletzt noch [[1795]] den 1. Juli durch König Friedrich Wilhelm von Preußen bestätigen.''<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 21</ref>


==Personen==
==Personen==