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Vom preußischen Geleitshaus in Fürth bekam darum der Schulmeister und Mesner in Poppenreuth eine Anzeige, dass es unter „''Vermeidung schwerer Strafen''“ verboten sei, sich an dem Geläut zu beteiligen. Zur Untermauerung des Verbotes wurde er am Freitag zuvor noch ins Geleitshaus vorgeladen und eindringlich vermahnt. | Vom preußischen Geleitshaus in Fürth bekam darum der Schulmeister und Mesner in Poppenreuth eine Anzeige, dass es unter „''Vermeidung schwerer Strafen''“ verboten sei, sich an dem Geläut zu beteiligen. Zur Untermauerung des Verbotes wurde er am Freitag zuvor noch ins Geleitshaus vorgeladen und eindringlich vermahnt. | ||
Zum Hergang selbst gab der Poppenreuther Pfarrer [[Erhard Christoph Bezzel]] dann zu Protokoll, dass der Schulmeister Schramm sich in der Kirche eingeriegelt habe. Um 12 Uhr habe er dann mit dem Trauergeläut angefangen. Kaum hatte es die ersten Glockenschläge getan, „''so kam der Dauphine (wohl Amtsvorsteher) nebst einem Unteroffizier und zween Mann mit aufgepflanzten Bajonetten, der schon unter der Predigt in einem dompröbstischen Wirtshaus gewesen sein soll''“ (dabei dürfte es sich ziemlich sicher um das Rote Ross gehandelt haben). Sie drangen in die Kirche ein, weil ein Fürther, der sich in der Kirche versteckt gehalten hatte, sie einließ. | Zum Hergang selbst gab der Poppenreuther Pfarrer [[Erhard Christoph Bezzel]] dann zu Protokoll, dass der Schulmeister Schramm sich in der Kirche eingeriegelt habe. Um 12 Uhr habe er dann mit dem Trauergeläut angefangen. Kaum hatte es die ersten Glockenschläge getan, „''so kam der Dauphine'' (wohl Amtsvorsteher) ''nebst einem Unteroffizier und zween Mann mit aufgepflanzten Bajonetten, der schon unter der Predigt in einem dompröbstischen Wirtshaus gewesen sein soll''“ (dabei dürfte es sich ziemlich sicher um das Rote Ross gehandelt haben). Sie drangen in die Kirche ein, weil ein Fürther, der sich in der Kirche versteckt gehalten hatte, sie einließ. | ||
Der „Präceptor“ Schramm, sein Schulgehilfe und eine Magd wurden festgenommen, durften sich aber im Kirchhof noch | Der „Präceptor“ Schramm, sein Schulgehilfe und eine Magd wurden festgenommen, durften sich aber im Kirchhof noch „''ankleiden''“. Selbes Vorrecht war dem Fürther Mesner nicht zuteil geworden. Er wurde sogar „''ohne Hut''“ - den man dann erst nachschicken musste - arretiert.<ref> siehe auch Fronmüllerchronik [https://books.google.de/books?id=FUBSAAAAcAAJ&pg=PA165&dq=Mesner,+Verhaftung,+Poppenreuth,+Leopold+II.&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwj_8tvA3eLTAhXkJZoKHZ15DZoQ6AEIIjAA#v=onepage&q=Mesner%2C%20Verhaftung%2C%20Poppenreuth%2C%20Leopold%20II.&f=false online verfügbar]</ref> | ||
Nachdem Nürnberg auf der Fortsetzung des Trauergeläuts verzichtete, wurde der Verhaftete dann wieder freigelassen. | Nachdem Nürnberg auf der Fortsetzung des Trauergeläuts verzichtete, wurde der Verhaftete dann wieder freigelassen. |
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