| + | In den 1950er Jahren wurden Boehms Pensionsansprüche aus der Gießener Professur durch das hessische Landespersonalamt und den Minister für politische Befreiung abgelehnt, die damit Boehms Berufung auf den Lehrstuhl nachträglich für ungültig erklärten: die Berufung sei nicht fachlich begründet gewesen, sondern nur durch seine enge Bindung an den Nationalsozialismus zustande gekommen. Die Gießener Fakultätsmitglieder verteidigten daraufhin die Rechtmäßigkeit der Berufung, an der sie schließlich selbst mitgewirkt hatten und erreichten die Emeritierung Boehms als Professor für Humangenetik mit vollen Pensionsbezügen. |