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Die '''Bürgermeister zur Zeit der [[Dreiherrschaft]] in Fürth''' (bis [[1652]] "''Gemeindmeister''") waren ''nicht'' Vorsitzende der Gemeinderegierung, wie es heute ist, sondern sie waren Männer, die nur ganz eng begrenzte Verwaltungsaufgaben leiten dürfen, die immer von den Herren beäugt wurden. | Vor der Erhebung des Marktflecken Fürth zur Stadt 1. Klasse [[1818]] gab es zum Teil bis zu acht Bürgermeister, die sich regelmässig in Ratssitzungen unterschiedlicher Größen trafen. Die '''Bürgermeister zur Zeit der [[Dreiherrschaft]] in Fürth''' (bis [[1652]] "''Gemeindmeister''") waren ''nicht'' Vorsitzende der Gemeinderegierung, wie es heute der Fall ist, sondern sie waren Männer, die nur ganz eng begrenzte Verwaltungsaufgaben leiten dürfen, die immer von den Herren beäugt wurden. Die große Gemeindesitzung fand stets im [[Schießhaus|alten Schießhaus]] statt. Die Amtszeit dauerte stets zwei Jahre. | ||
Dabei nahmen die acht Bürgermeister aus den jeweiligen Gebieten der Dreiherrschaft Anbach-Bamberg-Nürnberg sowie die sechs Gerichtsschöffen und 16 Gemeindevorsteher teil. Die gefassten Beschlüsse wurde der Gemeinde durch sog. öffentliche Ausrufer bekannt gegeben. Die sog. kleine Sitzung fand stets in der Wohnung des ersten Bürgermeisters statt. Als Entschädigung erhielt er ein "Zimmergeld" von 50 Gulden<ref>Georg Wüstendörfer: Wanderungen durch Fürth - Fürths Bürgermeister. Zirndorf 1898, S. 72 f.</ref>. | |||
Sie wurden jeweils auf zwei Jahre gewählt. | Sie wurden jeweils auf zwei Jahre gewählt. | ||
==Geschichte== | ==Geschichte== | ||
Es waren zuerst ab [[ | Es waren zuerst ab [[1567]], zwei Bürgermeister aus dem Bambergischen und zwei aus dem Nürnbergischen, ab [[1698]] waren es nochmals je einer aus dem Bambergischen und dem Nürnbergischen. Ab [[1719]] kamen dann noch zwei aus dem Ansbachischen Grundbesitz dazu. Somit waren es dann acht Bürgermeister. | ||
Somit waren es dann acht Bürgermeister. | |||
Die Bürgermeister waren an Grundbesitz geknüpft. | Die Bürgermeister waren an Grundbesitz geknüpft. |