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'''Die Gründe für ein Verbot ergeben sich aus den genannten Schriftstücken; das Verbot bleibt aufrechterhalten.''' | '''Die Gründe für ein Verbot ergeben sich aus den genannten Schriftstücken; das Verbot bleibt aufrechterhalten.''' | ||
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Folgedes Anschreiben wurde per eMali über das städtische Integrationsbüro versand: | |||
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''Erklärung der Stadt Fürth zum umstrittenen türkischen Beitrag auf dem Erntedankfestzug 2016'' | |||
Die Bürgermeister der Stadt Fürth haben sich mit Vertretern der türkischen Vereine in Fürth in einem konstruktiven Gespräch über den umstrittenen Auftritt der osmanischen Zeremonienkapelle ausgetauscht. | |||
Das von der Stadt ausgesprochene Verbot der präsentierten Fahnen beruhte auf der Annahme, es habe sich bei diesen um ein politisches Zeichen einer türkischen Partei gehandelt. Hierzu erläuterten die türkischen Vertreter, dass es sich bei den Fahnen ausschließlich um türkisch-osmanisches Geschichtsgut handelt. Sie versicherten, dass ihr Beitrag zum Erntedankfestzug in keiner Weise politisch gemeint war. Vielmehr sollte mit der osmanischen Zeremonienkapelle eine jahrhundertealte Tradition gezeigt werden. | |||
Allen Gesprächsteilnehmern ist es wichtig, das bisherige freundschaftliche und positive Verhältnis fortzusetzen. Es wurde jedoch ein Verstoß gegen die Satzung der Stadt festgestellt, da es sich um eine Berliner Zeremonienkapelle handelt und beim Erntedankfestzug nur Gruppen aus der fränkischen Metropolregion zulässig sind. Deshalb besteht Einigkeit darin, dass es zukünftig - anstelle der bisherigen Zeremonienkapelle aus Berlin - einen türkischen Beitrag aus Franken zur Bereicherung des Erntedankfestzugs geben wird. | |||
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