Stadtrat: Unterschied zwischen den Versionen

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== Ehrenamtliche Stadträte ==
== Ehrenamtliche Stadträte ==
Die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Stadtrates erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse. Zusätzlich können einzelne Mitglieder des Stadtrates besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse übertragen bekommen. Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Stadtrat erhalten die Stadtratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 830,- € (Stand Juni 2014). Zusätzlich werden Stadträten bzw. deren Arbeitgebern bei Nachweis ein Verdienstausfall gewährt. Selbständig tätigen Stadträten wird eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,- € gewährt. Eine Entschädigung wird generell für Sitzungen im Stadtrat, der Ausschüsse, Kommissionen, Beiräte, städtisch verwalteten Stiftungen und Sitzungen für Preisverleihungsgremien sowie Veranstaltungen gewährt, sofern auf Veranlassung des [[Oberbürgermeister]]s eine Teilnahmepflicht besteht. Für Sitzungen, bei der die Teilnahme freiwillig ist, wird generell keine Entschädigung gewährt. Für die Führung und die dadurch anfallenden Mehrbelastungen wird den Fraktionsvorsitzenden eine weitere Entschädigung von monatlich 206,- Euro gewährt. Weitere Regelungen bzgl. der Entschädigung sind im örtlichen Gemeindeverfassungsrechts geregelt - letzte Fassung vom 7. Mai 2008.
Die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Stadtrates erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse. Zusätzlich können einzelne Mitglieder des Stadtrates besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse übertragen bekommen. Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Stadtrat erhalten die Stadtratsmitglieder monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 884,- € (Stand Juli 2017). Für die Führung und die dadurch anfallenden Mehrbelastungen wird den Fraktionsvorsitzenden eine weitere Entschädigung von monatlich 206,-- Euro zugebilligt (Stand Juli 2017).  Zusätzlich werden Stadträten bzw. deren Arbeitgebern bei Nachweis ein Verdienstausfall gewährt. Selbständig tätigen Stadträten wird eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,- € gewährt. Eine Entschädigung wird generell für Sitzungen im Stadtrat, der Ausschüsse, Kommissionen, Beiräte, städtisch verwalteten Stiftungen und Sitzungen für Preisverleihungsgremien sowie Veranstaltungen gewährt, sofern auf Veranlassung des [[Oberbürgermeister]]s eine Teilnahmepflicht besteht. Für Sitzungen, bei der die Teilnahme freiwillig ist, wird generell keine Entschädigung gewährt. Weitere Regelungen bzgl. der Entschädigung sind im örtlichen Gemeindeverfassungsrechts geregelt - letzte Fassung vom 7. Mai 2008. Sollte ein Stadtrat Mitglied in einem Aufsichtsrat einer städtischen Tochter sein - z.B. Sparkasse Fürth, Infra, WBG etc. - erhält dieser zusätzlich weitere Aufwandsentschädigungen. Diese Summen sind in der Regel in einem niedrigen zwei- bis dreistelligen Bereich angesiedelt.


== Oberbürgermeister ==
== Oberbürgermeister ==
91.021

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