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== Ehrenamtliche Stadträte == | == Ehrenamtliche Stadträte == | ||
Die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Stadtrates erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse. Zusätzlich können einzelne Mitglieder des Stadtrates besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse übertragen bekommen. Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Stadtrat erhalten die Stadtratsmitglieder monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 884,- € (Stand Juli 2017). Für die Führung und die dadurch anfallenden Mehrbelastungen wird den Fraktionsvorsitzenden eine weitere Entschädigung von monatlich 206,-- Euro zugebilligt (Stand Juli 2017). Zusätzlich werden Stadträten bzw. deren Arbeitgebern bei Nachweis ein Verdienstausfall gewährt. Selbständig tätigen Stadträten wird eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,- € gewährt. Eine Entschädigung wird generell für Sitzungen im Stadtrat, der Ausschüsse, Kommissionen, Beiräte, städtisch verwalteten Stiftungen und Sitzungen für Preisverleihungsgremien sowie Veranstaltungen gewährt, sofern auf Veranlassung des [[Oberbürgermeister]]s eine Teilnahmepflicht besteht. Für Sitzungen, bei der die Teilnahme freiwillig ist, wird generell keine Entschädigung gewährt. Weitere Regelungen bzgl. der Entschädigung sind im örtlichen Gemeindeverfassungsrechts geregelt - letzte Fassung vom 7. Mai 2008. Sollte ein | Die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Stadtrates erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse. Zusätzlich können einzelne Mitglieder des Stadtrates besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse übertragen bekommen. Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Stadtrat erhalten die Stadtratsmitglieder monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 884,- € (Stand Juli 2017). Für die Führung und die dadurch anfallenden Mehrbelastungen wird den Fraktionsvorsitzenden eine weitere Entschädigung von monatlich 206,-- Euro zugebilligt (Stand Juli 2017). Zusätzlich werden Stadträten bzw. deren Arbeitgebern bei Nachweis ein Verdienstausfall gewährt. Selbständig tätigen Stadträten wird eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,- € gewährt. Eine Entschädigung wird generell für Sitzungen im Stadtrat, der Ausschüsse, Kommissionen, Beiräte, städtisch verwalteten Stiftungen und Sitzungen für Preisverleihungsgremien sowie Veranstaltungen gewährt, sofern auf Veranlassung des [[Oberbürgermeister]]s eine Teilnahmepflicht besteht. Für Sitzungen, bei der die Teilnahme freiwillig ist, wird generell keine Entschädigung gewährt. Weitere Regelungen bzgl. der Entschädigung sind im örtlichen Gemeindeverfassungsrechts geregelt - letzte Fassung vom 7. Mai 2008. Sollte ein Stadtratsmitglied in einem Aufsichtsrat einer städtischen Tochter sein - z.B. Sparkasse Fürth, Infra, WBG etc. - erhält dieser zusätzlich weitere Aufwandsentschädigungen. Diese Summen sind in der Regel in einem niedrigen zwei- bis dreistelligen Bereich angesiedelt. | ||
== Oberbürgermeister == | == Oberbürgermeister == |