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Die '''Hauptkammer Fürth''' übernahm die Aufgaben der vorher bestehenden Kammern in Fürth, die gem. dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom [[5. März]] [[1946]] die Aufgabe hatten, die von der Bevölkerung abgegebenen Meldebögen auszuwerten und ggfls. einzelne Personen einer Verurteilung zuzuführen. Die Konstituierung der Hauptkammer begann im | Die '''Hauptkammer Fürth''' übernahm die Aufgaben der vorher bestehenden Kammern in Fürth, die gem. dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom [[5. März]] [[1946]] die Aufgabe hatten, die von der Bevölkerung abgegebenen Meldebögen auszuwerten und ggfls. einzelne Personen einer Verurteilung zuzuführen. Die Konstituierung der Hauptkammer begann im August 1948, während die [[Kammer Fürth Stadt I|Kammern Fürth Stadt I]], [[Kammer Fürth Stadt II|II]] und [[Kammer Fürth Land|Land]] bereits zum [[15. August]] [[1948]] aufgelöst wurden, so dass alle noch offenen Fälle nun in der Hauptkammer zu einem Ende geführt werden sollten. | ||
Das Personal der Hauptkammer setzte sich im Wesentlichen aus den Angestellten der bisherigen Kammern zusammen. Insgesamt gab es fünf Vorsitzende: Karl Drechsel, Mundinar, Übler, Friedrich Leinbold und König. Sie trugen die Verantwortung für die insgesamt 97 Bediensteten der Spruchkammer, welche überwiegend aus dem Kreis der Sozialdemokraten ([[SPD]]) kamen - insgesamt 30 an der Zahl. Lediglich acht [[CSU]]- und [[FDP]]-Mitglieder gehörten der Kammer an, sowie fünf Kommunisten der [[KPD]]. | Das Personal der Hauptkammer setzte sich im Wesentlichen aus den Angestellten der bisherigen Kammern zusammen. Insgesamt gab es fünf Vorsitzende: Karl Drechsel, Mundinar, Übler, Friedrich Leinbold und König. Sie trugen die Verantwortung für die insgesamt 97 Bediensteten der Spruchkammer, welche überwiegend aus dem Kreis der Sozialdemokraten ([[SPD]]) kamen - insgesamt 30 an der Zahl. Lediglich acht [[CSU]]- und [[FDP]]-Mitglieder gehörten der Kammer an, sowie fünf Kommunisten der [[KPD]]. |