Stadtrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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* Zum Samstag, den [[24. September]] 1808, zur Stadt Fürth, "Stadt Zweiter Klasse", mit Verwaltung durch königlich-bayerische Staatsbeamten.
* Zum Samstag, den [[24. September]] 1808, zur Stadt Fürth, "Stadt Zweiter Klasse", mit Verwaltung durch königlich-bayerische Staatsbeamten.


* Zum Jahre [[1818]], zur Stadt Fürth, "Stadt Erster Klasse", mit eigener Stadtverwaltung mit zwei Bürgermeistern, einem [[Magistrat]] und einem [[Stadtrat|Gemeindekollegium]]. Das Fürther [[Kleeblatt]] erhielt nun den Rang eines [[Stadtwappen]]s.
* Zum Jahre [[1818]], zur Stadt Fürth, "Stadt Erster Klasse", mit eigener Stadtverwaltung mit zwei [[Bürgermeister]]n, einem [[Magistrat]] und einem [[Stadtrat|Gemeindekollegium]]. Das Fürther [[Kleeblatt]] erhielt nun den Rang eines [[Stadtwappen]]s.


Von seiner Größe und Bedeutung war dies ein längst überfälliger Schritt. Mit dem verleihen des Stadtrecht durch den bayerischen König, bekam der "Markt Fürth" das Recht den Titel "Stadt Fürth" zu führen und sich ab 1818 selbst zu verwalten.  
Von seiner Größe und Bedeutung war dies ein längst überfälliger Schritt. Mit dem verleihen des Stadtrecht durch den bayerischen König, bekam der "Markt Fürth" das Recht den Titel "Stadt Fürth" zu führen und sich ab 1818 selbst zu verwalten.  
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