Bernhard Walter: Unterschied zwischen den Versionen

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Walter, der in der SS-Siedlung des KZ Auschwitz mit seiner Familie in unmittelbarer Nachbarschaft der Familie seines berüchtigten Kollegen [[Wikipedia:Wilhelm Boger|Wilhelm Bogner]] lebte, wurde im Februar 1942 zum SS-Hauptscharführer befördert. Walter nahm an den Erschießungen von Häftlingen an der [[Wikipedia:Schwarze Wand (KZ Auschwitz)|Schwarzen Wand]] teil. Im September 1942 wurde ihm das [[Wikipedia:Kriegsverdienstkreuz (1939)|Kriegsverdienstkreuz]] II. Klasse mit Schwertern verliehen. Spätestens ab Sommer 1944 war Walter auch zusätzlich zu seiner Funktion als Leiter des Erkennungsdienstes [[Wikipedia:Kompaniefeldwebel|Spieß]] beim Kommandanturstab des KZ Auschwitz. Er organisierte für die Angehörigen der Lager-SS auch Filmvorführungen. Im Zuge der Räumung des KZ Auschwitz befahl er dem in seiner Abteilung eingesetzten Häftling [[Wikipedia:Wilhelm Brasse|Wilhelm Brasse]] vor dem Eintreffen der [[Wikipedia:Rote Armee|Roten Armee]] im Januar 1945 die Negative und Abzüge der erkennungsdienstlichen Häftlingsfotografien zu verbrennen. Brasse entsprach zum Schein dieser Anweisung, solange Walter anwesend war, und löschte anschließend das Feuer im Ofen, um die Dokumente für die Nachwelt zu sichern. Walter floh schließlich auf einem Motorrad aus dem Lager. Sohn Dieter war in Auschwitz an Fleckfieber gestorben, Tochter Heidemarie starb nach Kriegsende unter ungeklärten Umständen, nur Sohn Klaus überlebte.  Anschließend leistete Walter Kriegsdienst bei Einheiten der [[Wikipedia:Waffen-SS|Waffen-SS]]. Im Frühjahr 1945 war er noch im [[Wikipedia:KZ Mittelbau-Dora|KZ Mittelbau-Dora]] eingesetzt.
Walter, der in der SS-Siedlung des KZ Auschwitz mit seiner Familie in unmittelbarer Nachbarschaft der Familie seines berüchtigten Kollegen [[Wikipedia:Wilhelm Boger|Wilhelm Bogner]] lebte, wurde im Februar 1942 zum SS-Hauptscharführer befördert. Walter nahm an den Erschießungen von Häftlingen an der [[Wikipedia:Schwarze Wand (KZ Auschwitz)|Schwarzen Wand]] teil. Im September 1942 wurde ihm das [[Wikipedia:Kriegsverdienstkreuz (1939)|Kriegsverdienstkreuz]] II. Klasse mit Schwertern verliehen. Spätestens ab Sommer 1944 war Walter auch zusätzlich zu seiner Funktion als Leiter des Erkennungsdienstes [[Wikipedia:Kompaniefeldwebel|Spieß]] beim Kommandanturstab des KZ Auschwitz. Er organisierte für die Angehörigen der Lager-SS auch Filmvorführungen. Im Zuge der Räumung des KZ Auschwitz befahl er dem in seiner Abteilung eingesetzten Häftling [[Wikipedia:Wilhelm Brasse|Wilhelm Brasse]] vor dem Eintreffen der [[Wikipedia:Rote Armee|Roten Armee]] im Januar 1945 die Negative und Abzüge der erkennungsdienstlichen Häftlingsfotografien zu verbrennen. Brasse entsprach zum Schein dieser Anweisung, solange Walter anwesend war, und löschte anschließend das Feuer im Ofen, um die Dokumente für die Nachwelt zu sichern. Walter floh schließlich auf einem Motorrad aus dem Lager. Sohn Dieter war in Auschwitz an Fleckfieber gestorben, Tochter Heidemarie starb nach Kriegsende unter ungeklärten Umständen, nur Sohn Klaus überlebte.  Anschließend leistete Walter Kriegsdienst bei Einheiten der [[Wikipedia:Waffen-SS|Waffen-SS]]. Im Frühjahr 1945 war er noch im [[Wikipedia:KZ Mittelbau-Dora|KZ Mittelbau-Dora]] eingesetzt.
==Kriegsgefangenschaft und Entnazifizierung==
==Kriegsgefangenschaft und Entnazifizierung==
Nach Kriegsende befand er sich in englischer Kriegsgefangenschaft und wurde schließlich nach Polen überstellt. Am 8. April 1948 wurde er durch das Bezirksgericht in Krakau zu einer dreijährigen Haftstrafe und Aberkennung der [[Wikipedia:Bürgerliche Ehrenrechte|bürgerlichen Ehrenrechte]] auf eine Zeit von drei Jahren verurteilt. Zugunsten Walters sagte der ehemals beim Erkennungsdienst eingesetzte Häftling Brasse aus, der ihm korrektes Verhalten gegenüber den Häftlingen attestierte. Walter selbst gab über die Zeit nach seiner Gefangenschaft ab 3. Mai 1945 bei einer Vernehmung folgendes an: ''Zuerst in amerikanischer Gefangenschaft, dann bei den Engländern. Von diesen im Mai 1947 an die Polen ausgeliefert. Im April 1948 von diesen in Warschau zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt. Am 18. Juli 1950 aus der Gefangenschaft entlassen und nach Fürth zurückgekehrt.''<ref>Vernehmung von Walter bei der Polizeidirektion Fürth durch einen Gerichtsassessor der Oberstaatsanwaltschaft beim LG Frankfurt a. M. am 14.11.1959 anlässlich der Vorbereitung des 1. Auschwitz-Prozesses</ref>
Nach Kriegsende befand sich Walter in englischer Kriegsgefangenschaft und wurde schließlich nach Polen überstellt. Am 8. April 1948 wurde er durch das Bezirksgericht in Krakau zu einer dreijährigen Haftstrafe und Aberkennung der [[Wikipedia:Bürgerliche Ehrenrechte|bürgerlichen Ehrenrechte]] auf eine Zeit von drei Jahren verurteilt. Zugunsten Walters sagte der ehemals beim Erkennungsdienst eingesetzte Häftling Brasse aus, der ihm korrektes Verhalten gegenüber den Häftlingen attestierte. Walter selbst gab über die Zeit nach seiner Gefangenschaft ab 3. Mai 1945 bei einer Vernehmung folgendes an: ''Zuerst in amerikanischer Gefangenschaft, dann bei den Engländern. Von diesen im Mai 1947 an die Polen ausgeliefert. Im April 1948 von diesen in Warschau zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt. Am 18. Juli 1950 aus der Gefangenschaft entlassen und nach Fürth zurückgekehrt.''<ref>Vernehmung von Walter bei der Polizeidirektion Fürth durch einen Gerichtsassessor der Oberstaatsanwaltschaft beim LG Frankfurt a. M. am 14.11.1959 anlässlich der Vorbereitung des 1. Auschwitz-Prozesses</ref>
Das Entnazifizierungsverfahren gegen Walter, nun [[Wasserstraße]] 17 wurde lt. Mitteilung der Hauptkammer-Außenstelle Nürnberg vom 4.9.1950 eingestellt, da er nicht hinreichend verdächtig war, Hauptschuldiger oder Belasteter zu sein. Die Verfügung galt als Bescheinigung der politischen Überprüfung (§ 1 des Gesetzes zum Abschluss der politischen Befreiung). Im Meldebogen aufgrund des Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5.3.1946, ausgefertigt von B. Walter am 24.7.1950, heißt es:
Das Entnazifizierungsverfahren gegen Walter, nun [[Wasserstraße]] 17 wurde lt. Mitteilung der Hauptkammer-Außenstelle Nürnberg vom 4.9.1950 eingestellt, da er nicht hinreichend verdächtig war, Hauptschuldiger oder Belasteter zu sein. Die Verfügung galt als Bescheinigung der politischen Überprüfung (§ 1 des Gesetzes zum Abschluss der politischen Befreiung). Im Meldebogen aufgrund des Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5.3.1946, ausgefertigt von B. Walter am 24.7.1950, heißt es:
''Er wohnte seit Geburt bis April 1934 in Fürth; war dann bei der Waffen-SS; in Gefangenschaft 1945 bis 1950. Bei der NSDAP seit 1.5.1933, bei der Allgemeinen SS ab 1.9.33, Mitglieds-Nr. 104108, ab April 1934 bei der Waffen-SS; Hauptscharführer ab April 1942. Ein Prüfungsverfahren sei gegen ihn nicht gelaufen.''<ref>Entnazifizierungsakte, Staatsarchiv Nürnberg (StAN),(Spruchkammer Fürth I, W-388), Hauptkammer München, Außenstelle Nürnberg, Der öffentliche Kläger; Akte abgegeben von der Berufungs- und Hauptkammer München am 19.10.1951.</ref>
''Er wohnte seit Geburt bis April 1934 in Fürth; war dann bei der Waffen-SS; in Gefangenschaft 1945 bis 1950. Bei der NSDAP seit 1.5.1933, bei der Allgemeinen SS ab 1.9.33, Mitglieds-Nr. 104108, ab April 1934 bei der Waffen-SS; Hauptscharführer ab April 1942. Ein Prüfungsverfahren sei gegen ihn nicht gelaufen.''<ref>Entnazifizierungsakte, Staatsarchiv Nürnberg (StAN),(Spruchkammer Fürth I, W-388), Hauptkammer München, Außenstelle Nürnberg, Der öffentliche Kläger; Akte abgegeben von der Berufungs- und Hauptkammer München am 19.10.1951.</ref>
119.009

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