Eingemeindung Fürths nach Nürnberg: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 18: Zeile 18:


Folgende Formen der Eingemeindungen waren im Gespräch:<ref>Herbert Schnittger: Die Eingemeindungsverhandlungen zwischen Nürnberg und Fürth von 1900 bis 1933, Inauguraldissertation der Jur. Fakutlät der FAU Erlangen-Nürnberg, Fürth, 1952, S. 3 ff. </ref>
Folgende Formen der Eingemeindungen waren im Gespräch:<ref>Herbert Schnittger: Die Eingemeindungsverhandlungen zwischen Nürnberg und Fürth von 1900 bis 1933, Inauguraldissertation der Jur. Fakutlät der FAU Erlangen-Nürnberg, Fürth, 1952, S. 3 ff. </ref>
* Die reine Form der Eingemeindung
* Die reine Form der Eingemeindung - eine Varianten, die vorsah, "dass 2 selbständige Gemeinden in der Regel auf Grund eines zwischen ihnen abgeschlossenen Vertrages durch Verfügung der Staatsgewalt derart miteinander vereinigt werden, dass sie von dem hierfür bestimmten Zeitpunkt an nur noch als eine Gemeinde in Betracht kommt." Eine Lösung, die durchaus Sympathien in Nürnberg fand, aber in Fürth große Skepsis hervorrief, da dies einer Selbstauflösung gleich gekommen wäre.
* Die sog. Einheitsgemeinde, in unterschiedlichen Ausprägungen
* Die sog. Einheitsgemeinde, in unterschiedlichen Ausprägungen - so verlieren beide fusionierende Gemeinden ihre Rechtsstellung als eigenständige Gemeinde, stattdessen entsteht eine neue Rechtspersönlichkeit - sprich - eine neue Gemeinde, die u.a. die gemeinsamen Aufgaben in einer gemeinsamen neu geschaffenen Verwaltung zusamme löst, währen z.B. ortsteilbezogene Aufgaben in den ehemaligen Kommunen durch dezentrale bestehende Verwaltungen aufrechterhalten werden könnten. Letztere Variante war meist Gegenstand der kommenden Diskussionen, wenn es um die Fragestellung der Eingemeindung beider Städte ging.
* Die sog. Samtgemeinde
* Die sog. Samtgemeinde - ein eher fiktiver Vorschlag, der in der Diskussion kaum eine Rolle gespielt hat. Bei der sog. Samtgemeinde ist dann die Rede, wenn mehrere Gemeinden lose zusammenfasst werden zu einer eigenen Rechtspersönlichkeit mit einer übergeordneter kommunalen Einheit. Dabei ist der Aspekt der Dezentralisation stark betont.
* Der Zweckverband
* Der Zweckverband wurde vorallem von Fürther Seite aus favorisiert und immer wieder ins Spiel gebracht. Unter dem Zweckverbandsgedanken wurde die Vereinigung kommunaler Körperschaften verstanden, welche die gemeinsame Wahrnehmung einzelner Aufgaben durch eigene Verwaltugnsorgane unter Ausschaltung der einzelnen Gemeindeverwaltungen verstand. Der Zweckverband wäre als Organisation völlig selbständig geblieben und hätte eine eigene Rechtspersönlichkeit dargestellt.
* Das Zusammengehen einzelner Verwaltungszweigen in Form einer AG, GmbHs oder eines abgeschlossenen Vertrages.  
* Das Zusammengehen einzelner Verwaltungszweigen in Form einer AG, GmbHs oder eines abgeschlossenen Vertrages. Diese privatrechtlichen Formen wären zwar theoretisch denkbar gewesen, wurden aber faktisch kaum von den beiden Gemeinden verfolgt.  


Den ersten Schritt machte diesmal der 1. Bürgermeister der Stadt [[Nürnberg]], Dr. Hermann Luppe, der dies ebenfalls mit einer Denkschrift begründete. Die konkreten Vorschläge von ihm wurden im ''Ausschuss zur Förderung des Zusammenschlusses'' am [[28. Oktober]] [[1921]] eingebracht, beraten und mit einer Gegenstimme beschlossen (die Gegenstimme kam vom Fürther [[Stadtrat]] und Stadtpfarrer [[Paul Fronmüller|Fronmüller]]). Oberregierungsrat Otto Dorn informierte als Geschäftsführer des Ausschusses in einer Stadtdratssitzung am [[1. Dezember]] [[1921]], dass das Bay. Ministerium der Bildung einer ''Einheitsgemeinde'' nicht im Wege stehen würde. <ref>Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z. Ein Geschichtslexikon. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 106</ref>  
Den ersten Schritt machte diesmal der 1. Bürgermeister der Stadt [[Nürnberg]], Dr. Hermann Luppe, der dies ebenfalls mit einer Denkschrift begründete. Die konkreten Vorschläge von ihm wurden im ''Ausschuss zur Förderung des Zusammenschlusses'' am [[28. Oktober]] [[1921]] eingebracht, beraten und mit einer Gegenstimme beschlossen (die Gegenstimme kam vom Fürther [[Stadtrat]] und Stadtpfarrer [[Paul Fronmüller|Fronmüller]]). Oberregierungsrat Otto Dorn informierte als Geschäftsführer des Ausschusses in einer Stadtdratssitzung am [[1. Dezember]] [[1921]], dass das Bay. Ministerium der Bildung einer ''Einheitsgemeinde'' nicht im Wege stehen würde. <ref>Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z. Ein Geschichtslexikon. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 106</ref>  
91.181

Bearbeitungen